Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm

134 herabgesetzt, die aber, in welchen weniger als 20 Geistliche sich befänden, zu Pfarren oder Dekanaten verwendet oder mit anderen Klöstern ihres Ordens ver- einigt werden (16. August 1783). In den numerus fixus kamen nur jene Religiösen einzurechnen, die im Kloster selbst verbleiben und allda zu den vorfallenden Verrichtungen würden angewen- det werden, nicht aber die auf den Klosterpfarren schon exponierten oder auf neue Seelsorgestationen künftig auszuschickenden Priester. Da durch die geplante Reduktion des Personalstandes nach und nach in den Stiften und Klöstern merklich Raum frei werden musste, sollten in jenen Stiften, welche große Gebäude hatten, fürderhin die Emeriten und gebrechlichen Greise von der gesamten Seelsorge, beziehungsweise von den betreffenden Orden der- gestalt untergebracht werden, dass sie von ihren Pensionen daselbst zu leben und nur die Wohnung und Spiritualia zu genießen hätten. Die alten Pfarrer sollten bei der Pfarrregulierung in dem Genuss der früheren Einkünfte bleiben und ihnen durch die Errichtung neuer Seelsorgestationen hieran kein Abbruch geschehen. Über die Dotierung neuer Pfarrer oder Lokalkapläne war eine weitere Bestim- mung in Aussicht gestellt. Unter dem 23. Oktober 1783 erstattete die Landesstelle den umfangreichen Bericht mit Vorschlägen. Die Linzer Regierung glaubte bei den vom Kaiser gege- benen Direktivregeln sich nicht begnügen zu dürfen; sie weiß einen vom Kaiser nicht beachteten Aufhebungsgrund anzuführen: strategische und fiskalische Rücksichten sprechen für die Aufhebung der an der Grenze gelegenen Klöster. An der salzburgischen Grenze liegen Spital und Mondsee, an der passauischen En- gelszell und Schlägl. Im Passauischen bei Engelszell, im Salzburgischen bei Mond- see finden sich die stärksten Niederlagen der Schwärzer. Die Regierung will den Stiften keinen Unterschleif zumuten, sieht aber immerhin eine Sicherung für Kriegs- und Friedenszeiten in der Aufhebung dieser Stifte und begründet den An- trag darauf noch daraus: Schlägl ist ohnehin Hierlands das einzige Prämonstraten- serstift und Spital besteht nur aus sehr vielen in Kommunität lebenden Weltgeist- lichen; diese können zur Seelsorge hinausgegeben, das Gebäude zu einem wah- ren, dem Ursprung und Namen angemessenen Spital oder Defizientenhaus be- stimmt werden. Hinsichtlich der übrigen Stifte und Klöster führt der Regierungsentwurf aus: Das Benediktinerkloster Gleink soll aufgehoben werden, es liegt mitten unter anderen Stiften und Klöstern, der Personalstand ist gering, Personen und Vermö- gen des Stiftes sollen zur Seelsorge in Stadt Steyr verwendet werden, die Gebäude zur Unterbringung des Militärs, da dort die schönsten Exerzierplätze sich befin- den. Baumgartenberg und Waldhausen, beide sehr verschuldet, wurden schon vor Jahren unter die aufzuhebenden Klöster gesetzt, die Regularen sollen in Stifte der- selben Regel aufgenommen werden. Suben ist entbehrlich. Kremsmünster würde eines der bequemsten und geräumigsten

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