Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm

122 Hoftrompetern 12 fl., für die übrige Dienerschaft erhält der Hofmarschall 55 fl. 12 kr., dem Herrn Hoffourier 10 fl., dem Zimmerwärter 5 fl., dem Hofkutscher 5 fl., dem Hoflakei 2 fl. 24 kr., zusammen 906 fl. 42 kr. Gesamtsumme 1530 fl. 32 kr. Unter dem 5. Oktober 1782 wurde endlich vom Kaiser neuerdings eine Fassion des gesamten Vermögens des Säkular- und Regularklerus, aller Kirchen und Klöster angeordnet. Diese Fassion ist die Grundlage geworden und geblieben für alle das Vermögen der Geistlichkeit betreffenden Gesetze und Verordnungen während der Regierung Kaiser Josefs II. Die Fassion wurde vielen verhängnisvoll. Diese Klostergeschichte wird sich da- rauf oft beziehen. Eines aber muss hier noch berichtet werden: die tragische Verlegenheit, in die der Prälat von Kremsmünster mit seiner Fassion geriet. Der Abt hatte die Fassion selbst und allein gemacht ohne Beratung mit den Offizialen des Stiftes, die seinem bisherigen Aufwand schon öfters widersprochen hatten. Nur bei Behandlung des Kreditwesens hatte er den P. Rentmeister zugezogen. Der Abt rechnete nun einen jährlichen Abgang von 35.824 fl. heraus, ein ungeheuerliches Missergebnis, wohl zum geheimen Jubel der Feinde des Stiftes und der Stifte, zum Entsetzen sämtlicher Stiftsvorsteher! Die Folgen schienen unausbleiblich. Der Abt von Kremsmünster be- eilte sieh auch seine Resignation auf die Prälatur einzureichen. Der Abt von Lambach schrieb an den Prior von Kremsmünster: „Es ist nicht zu beschreiben, welche schiefe Beurteilung der bereits allhier ruchbar gewordene Vor- gang mit der letzten Kremsmünsterer Vermögensfassion nach sich gezogen hat. Ich und meine hier (in Linz) gegenwärtigen hochwürdigen Herrn Kollegen sind ob dieses äußerst befremdlichen Ereignisses in Voraussicht der hierüber zu besorgenden trüb- seligen Folgen in sehr bitterer Bekümmernis." Er bittet den Prior und dessen Mitbrü- der, dem Prälaten zuzusprechen, dass er noch rechtzeitig andere Entschließung fasse; alle wohlgesinnten und verständigen Männer urteilten, dass die Fassion die Geburt einer verwirrten und präzipitierten Unternehmung sei. Es sei ja unbegreiflich, wie der in der vorletzten Fassion ausgewiesene Überschuss in so kurzer Frist sich in einen überschwenglichen Abgang sollte verwandelt haben. Eine zahlreiche und kost- bare landesfürstliche Untersuchung würde nicht ausbleiben, der Kredit des ersten Stiftes im Land würde vernichtet. Der versammelte Prälatenstand fürchte die übels- ten Folgen: Die Laienkreditoren würden alle aufgeregt, die Kreditmanipulationen der Stifte noch mehr beschränkt, die Güteradministration in profane und fremde Hände kommen. Noch könnte die bei der hohen Stelle liegende Fassion redressiert werden! Das Kapitel säumte nicht bei der Laudesstelle zu bitten, die eingereichte Fassion ihm zurückzugeben zu Revidierung und allfälliger Reformierung, bat aber auch, die Resignation des Abtes, wider welchen sie gar keine Klage hätten, nicht anzunehmen. Die Landesstelle aber gab mit Bericht vom 20. Jänner 1783 die Fassion mitsamt der Bitte der Kapitularen nach Wien zur Entscheidung, da sie selbst dazu sich nicht beru- fen fühlte, sie betrachtete die ganze Einmengung des Kapitels als vollkommen unge- hörig: der Abt hat sich durch Beeidigung der vorgeschriebenen Klausel über Treue

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