Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm

121 keine Kontrolle üben (Linz 23. September 1782). Die Ausstellungen, welche zu diesen Fassionen von Wien aus ergingen, füllen ein dickes Buch. Charakteristisch sind die Bemerkungen, welche zur Fassion des Stiftes Krems- münster gemacht werden. Das Stift scheint sich seiner großen Leistungen für den Staat gerühmt und hierin Bestätigung Vonseiten der Landeshauptmannschaft gefun- den zu haben. Darauf bemerkt die Hofbuchhalterei, dass es weit mehr schädlich als nützlich sei, wenn der Staat seine Aushilfe bei den Geistlichen suchen müsse, weil sie teils durch den Überfluss der erwiesenenMildtätigkeit, teils auf andere verschiedene Art und unvermerkt zum größten Nachteil des politischen Standes so viele Schätze an sich gebracht haben ad manus mortuas; es scheine nachteilig, wenn sich Unter- tanen selbst rühmen, dass sie ihrem Fürsten Kredit verschaffen müssen. Unter dem 19. September 1782 wurde die Landeshauptmannschaft beauftragt gründlich zu erheben, was von den Stiften und Klöstern bei den Wahlen, Installatio- nen, Benediktionen, Konfirmationen der Oberen bisher dem passauischen Ordinariat geleistet oder was dem passauischen Kommissär abgereicht worden sei. Schon 1768 hatte Maria Theresia darüber Erhebungen pflegen lassen. Nach dem Bericht vom 11. August 1768 erhoben die Ordinationskommissäre eben jene Taxen, welche von den landesfürstlichen Kommissären genommen wurden. Von vermögli- chen Stiften wurden auf das höchste dem 1. Kommissär 100, dem 2. und 3. jedem 50 und dem Sekretär 25 Dukaten abgereicht, von minder vermöglichen Stiften die Hälfte oder weniger. Die nun neuerdings erhobenen Daten wurden von der Landesregierung unter dem 16. Oktober 1782 einbegleitet mit dem Bemerken, dass sich dabei noch nicht eingerechnet finden die Auslagen für die namhaften Zöhrungskosten, welche die Prälaten zu bestreiten haben, weil in einem Gasthaus zu Passau, wo ein solcher Prä- lat zu wohnen pflegt, schon vor seiner Ankunft die minderen Ordinariatsoffizianten und dortige Hoflivrei auf seine Kosten zu zehren gewohnt sind. Man hat auch von den Zisterzienserstiften die Äußerung abgeheischt, ob sie nicht irgend anderswohin bei solchen Gelegenheiten Zahlungen zu bestreiten hätten, weil man mit viel Ver- lässlichkeit vermutete, dass ihnen ob exemptionem ordinis an ihren patrem inmedi- atum und an den römischen Hof Zahlungen zu leisten oblägen. Beispielsweise mögen die von Reichersberg unter dem 3. Oktober 1782 an die Regierung mitgeteilten Zahlungen hier angeführt werden. Bei der Wahl des Propstes Ambros Kreuzmayr 1770 wurden gezahlt: Am Wahl- tag: Dem 1. Passauer Kommissär Graf v. Brenner 200 fl., dessen Kaplan 20 fl., dessen Kammerdiener 15 fl., 2 Bedienten 20 fl., dem 2. Kommissär geistl. Rat Zenz 150 fl., dessen Bedienten 7 fl. 20 kr., dem Herrn Sekretär Philipp 120 fl., dem Kanzlisten Wimmer 30 fl., dem Kursor 15 fl., die Reise- und Zöhrungskosten für das ganze Per- sonale 46 fl. 30 kr., zusammen 623 fl. 50 kr. Bei der Installation in Passau: Se. Eminenz erhält bei solcher 300 fl. und die Kon- firmationstaxe 300 fl., Kanzleitaxe 5 fl., sonderheitlich dem Sekretär 2 fl. 12 kr., dem Zeremoniar 173 fl. 54 kr., den 3 Hofkaplänen 30 fl., dem Kapellendiener 6 fl., den

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