Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm

118 Kommunitäten Salz anwiesen: so 1209 Herzog Ludwig von Bayern dem Kloster St. Florian jährlich 30 Fuder aus der Saline von (Reichen-) Hall, welche früher Adelram von Perge geschenkt hatte; so Luipold V. von Österreich an Kloster Garsten 1192. Die große Förderin des Salzwesens im Kammergut ob der Enns, die römische Königin Eli- sabeth, Witwe nach Albrecht I., widmete 1313 an die Klöster Lambach, Kremsmüns- ter, Gleink, St. Florian, Baumgartenberg, Engelszell und andere loca pia als Seelgerät für ihre Vorfahren, ihren ermordeten Gemahl und ihre Nachkommen, wie auch ins- besondere zur Widerlegung der beim Salzwerk zu Hallstadt mit Arbeit übergangenen und zerbrochenen Feiertage je 30 Fuder dürres Salz, jährlich am Tag Mariä Geburt fällig zu Gmunden, mit der Auflage, jährlich am 1. Mai einen Gottesdienst zu halten. Unter den Habsburgern folgten noch weitere Gottesheilsalzstiftungen. Kaiser Josef schaffte 1784 den Bezug von Gottesheilsalz aus dem Salzkammergut für sämtliche geistliche Gemeinden im Land ob der Enns ab. Diese Abschaffung wurde aber beschränkt auf das titulo mere gratioso gegebene Salz, dagegen das Be- zugsrecht ex titulo oneroso durch nachfolgende Verordnungen anerkannt. So wurden mit Hofkanzleidekret vom 21. März 1785 dem Stift St. Florian die 30 Fuder, welche Königin Elisabeth zur Abhaltung eines Jahrtages gewidmet hatte, und die 6 Fuder, die dem Stift 1688 zugelegt worden waren für Überlassung eines abge- brannten Kastenhauses in Mauthausen zu einem Salzmagazin, verwilliget, insolange als selbes diesen aufhabenden Obliegenheiten nachkommen werde; doch mussten die sonst gewöhnlichen „Ehrungen" (an die Beamten, teils in natura, teils in Geld gegeben) mitfolgen. Hingegen wurden aufgehoben jene 30 Fuder, so dem Stift von Herzog Albrecht IV. wegen dessen guter Bewirtung ohne alle Verbindlichkeit aus be- sonderer Gnade 1400 bewilligt worden waren. Von einem Beamten des Salzamtes wurde der Hofrichter von St. Florian betrie- ben, das verwilligte Salz abholen zu lassen, „weil jetziger Zeit alles dem unverhofften Wechsel ausgesetzt ist". „Stift Kremsmünster, Lambach, Garsten haben ihre Kontin- gente abgeholt, dem nächstens die übrigen annoch existierenden nachfolgen wer- den" (Gmunden 10. Mai 1785). Bis auf den heutigen Tag beziehen von der k. k. Salinenverwaltung in Ebensee Gottesheilsalz gegen Zahlung eines bestimmten Betrages die Stifte St. Florian (2318,5 kg), Kremsmünster (3864,5 kg), Lambach (1932 kg), Wilhering (5152,5 kg) und halten das anniversarium pro fundatoribus salis am 1., bzw. 2. Mai; in Wilhering wird überdies an jedem Samstag eine missa pro Imperatore zelebriert, die als „Salz- messe" bezeichnet wird. Die Ursulinerinnen beziehen 644 kg Gottesheilsalz, gestiftet von Leopold I. gegen „Entrichtung gewisser Gottesdienste". 31. Heranziehung der Stifte und Klöster zur Pfarrseelsorge. Von größerer Bedeutung war die Aufhebung der Exemptionen der Stifte und Klöster. Am 30. August 1782 legte die Landeshauptmannschaft die von den Stiften und Klöstern eingereichten Exemptionen vor.

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