Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm
115 Durch die Aufhebung des dritten Ordens fielen mit dessen Vermögen auch die 1000 fl. an den Religionsfond. Der letzte Rest dieser aufgehobenen Schwestern- schaft, Katharina Kolbin, machte sich nun unablässig über den Religionsfond her, um von ihm 1293 fl. 36 kr. samt verfallenen Zinsen als ihr gebührend herauszubekom- men. Die Obligation per 1000 fl. hatte sie nach Maria Enzersdorf (Niederösterreich) mitgenommen. Im Jahr 1784 erzwang die obderennsische Regierung durch Vermitt- lung der niederösterreichischen die Herausgabe. Schließlich wurde ihr gnadenweise nach Antrag der obderennsischen Regierung dd. 26. Mai 1789 vom Kaiser in Rück- sicht auf ihre Armut und ihr Alter, und weil das zum Religionsfond eingezogene Ver- mögen des dritten Ordens doch durch Vermächtnis einer ihrer Mitschwestern, näm- lich der Theresia Kollerin, vermehrt worden war, auf Lebenszeit eine Pension von täglich 8 kr., jährlich 48 fl., angewiesen. 30. Weitere Regierungsakte aus dem Jahr 1782. Neben diesen gewaltigen Angriffen auf den Bestand der Orden erscheinen an- dere Maßregeln nur kleinlich, allerdings in ihrer Kleinlichkeit charakteristisch für den herrschenden Geist. Die Landesregierung hatte sich veranlasst gesehen an Seine Majestät zu berich- ten, dass die Chorherren von Ranshofen, Reichersberg und Suben im Haus weiße, außer Haus aber schwarze Talare tragen. Nach Antrag der Landesregierung erfolgte die Resolution vom 25. Juni 1782, dass die Oberen dieser drei Stifte die minder kost- bare schwarze statt der weißen Talarkleidung zuhause einführen und gegen etwaige Einbildungen der Konventualen mit allem Nachdruck unterstützt werden sollen und auf solche Art eilte gleiche Kleidung, wie sie die Ordensleute in diesen k. k. Erblanden tragen, eingeleitet werde, nämlich schwarze Kleider und weiße schmale Roquette oder sogenannte Saröckeln. Über den Vollzug hatten die Prälaten der Landesregie- rung binnen 6 Wochen ab accepto zu berichten. Schon am 10. Juli kann der Propst von Reichersberg die beruhigende Mitteilung machen, dass nicht nur kein Wider- spruch sich gezeigt, sondern alle sich erklärt haben, diese Änderung teils wegen der Gleichförmigkeit, teils wegen besserer menage selber zu wünschen, nur möge der Termin bis Michaeli erstreckt werden. Die Kleidung der Augustiner-Chorherren war aber nicht nur in Bayern, sondern auch in Österreich früher weiß. In Waldhausen trugen die Chorherren noch unter dem vorletzten Propst Rügerle weiße Kleidung. Die Verwechslung in die schwarze Tracht geschah unter dem genannten Propst „teils wegen dem gar zu vielen Wa- schen, teils weil es auch der Propst von St. Florian gern sähe, und den obbenannten Propst dazu beredete; aber zur Annahme der Kollar-Überschläge, die man die Moy- ses-Taferln nennt, konnte er sich nicht entschließen(Andreas Baumann, Waldh. Chorherr. Hdschr.) Auch die Prälaten der Innviertler Stifte nicht. Noch 1759 trugen drei Chorherren in Waldhausen die weiße Kleidung. Verbote von Lektionen im Brevier finden sich schon unter Karl VI. Dieser hatte resolviert, dass die Lektionen, welche am Festtag des Papstes Gregor VII. zufolge der
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