Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm
114 genommen worden ist, sonst müsste man auch von den in den dritten Orden aufge- nommenen Bauern und Bürgern das Vermögen beanspruchen. Dann enthält auch die Resolution vom 23. September keineswegs, dass die Kapitalien des dritten Ordens oder, der Ordensmitglieder, sondern der ausgehobenen Bruderschaften des dritten Ordens zum Religionsfond einzuziehen sind. Es hängt also von der Bestimmung des allerhöchsten Ausdruckes ab, ob der Kaiser nur die Bruderschaften des drittenOrdens gemeint habe oder den ganzen dritten Orden selbst als eine Bruderschaft angesehen wissen wolle. Im letzteren Fall müsste alles Vermögen zum Religionsfond gezogen werden; aber wie sollten dann die auf diese Weise von allen Mitteln entblößten drit- ten Ordensmitglieder leben? Die Erledigung dd. Wien 23. Februar 1783 lautete: Das Vermögen, welches un- mittelbar diesen oder jenen Mitgliedern des dritten Ordens als ein Privateigentum gehört, ist in den Religionsfond nicht einzuziehen, sondern durch das unter dem 23. September 1782 erlassene Generale sind nur jene Kapitalien, weichenden Bru- derschaften des dritten Ordens gehören, dem Religionsfond zugeteilt worden. Infolgedessen Übermacht die Landesstelle der Buchhalterei sämtliche Aufhe- bungsberichte von den Kreisämtern, damit sie überall feststelle, was für den Reli- gionsfond einzuziehen oder als ein Eigentum der Tertiären diesen zu überlassen sei (Linz 10. März 1783). Das Haus der Schwestern in Schlierbach wurde am 27. Mürz 1784 verkauft um 160 fl., das Stammkapital per 1000 fl. wurde zum Religionsfond eingezogen, 1400 fl. als Industrialfrüchte den Mitgliedern ausgezahlt. Sämtliche Obligationen des aufgehobenen dritten Ordens im Land ob der Enns betrugen 4613 fl. Seit langem schon bestand ein „Schwesternhaus" in Grein. Mit diesem hatte die Regierung die längste Arbeit. Im Jahr 1731 war eine gewisse Katharina Hofwim- merin von Perg nach Grein gekommen und hatte dort mit 350 fl. ein Haus gekauft. Mehrere andere Frauenspersonen gesellten sich ihr zu in gemeinsamem Leben und brachten in den Haushalt ihr Vermögen ein, so dass sie bald ein neues Haus sich kauften. Die vermöglichste unter ihnen, Theresia Kollerin, hatte 1737 testamenta- risch vorgesehen, dass, wenn diese Gesellschaft ein Ende nehmen würde, die von ihr zum Schwesterninstitut vermachten 1500 fl. dem dritten Orden des heiligen Franziskus anheimfallen sollten. Sie starb 1739. Mit Kassierung seitens des Kardinals Lamberg dd. 22. Oktober 1754 und mit Dekret der Repräsentation und Kammer dd. 19. November 1754 wurde dies es Schwesterninstitut aufgehoben. Es war nichts mehr vorhanden als das Haus und 1000 fl. von der Theresia Kollerin. Die Liquidierung des Vermögens wurde dem Pfle- ger in Greinburg aufgetragen. Die Schwestern widersetzten sich jeder gerichtlichen Einberufung und Dokumentenabforderung auf das hartnäckigste; sie wurden mit Arrest, Schub bedroht, waren aber nicht aus dem Haus zu bringen. Die Liquidation ergab, dass dem dritten Orden nur noch die Obligation mit 1000 fl. zufalle. Das Schwesternhaus war inzwischen so sehr im Wert gefallen, dass sich kein Käufer fand und schließlich die Stadt Grein es mit 150 fl. als Schulhaus nahm (1784).
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