Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm
108 27. Die Aufhebung der Eremiten oder Waldbrüder. Schon vom Jahr 1769 ab war wiederholt Bericht abgefordert worden über die „Waldleute": von wem sie aufgenommen, zu welchen Verrichtungen sie ge- braucht sind, wie sie sich zu verhalten Pflegen, von welchen Obrigkeiten sie in geistlichen, bürgerlichen und peinlichen Vorfallenheiten ohnmittelbar abhängig sind und ob und wie diese Leute der Kirche und dem Staat nützlich sein könnten. Unter dem 16. Jänner 1782 gab die Landeshauptmannschaft an die Kreisäm- ter den Auftrag hinaus mit Aufhebung der Eremiten vorzugehen. Die eingeliefer- ten Berichte erzählen folgendes: Im Mühlviertel war nach Bericht des Pflegers der Herrschaft Helfenberg und Piberstein die dortige bei der Kreuzsäule im Wald aufgestellte Eremitage mit kei- ner Stiftung versehen. Zu dem Holzgebäude wurde das erforderliche Bau- und Brennholz von der Herrschaft unentgeltlich verabfolgt und zum Unterhalt des Eremiten von dem eingehenden Opfer ein Betrag gegeben; dieses kommt derzeit dem Mesner zu, denn nach dem Tod des Eremiten Frater Simon Waninger im Advent 1781 wurde kein Eremit mehr aufgenommen. Der Hofrichter des Stiftes Schlägl berichtet, dass dem Eremiten in Schwar- zenberg die Aufhebung der Eremitage aufgetragen worden sei; das Gebäude, auf eigene Kosten des Einsiedlers errichtet, sei sein Eigentum; die in der Eremitage befindliche Kapelle werde zu weltlichem Gebrauch verwendet werden. Der Grund, worauf sie stand, war vom Abt des Stiftes Schlägl dem Stiftsbä- cker Anton Jungwirth auf Lebenszeit überlassen worden 1764. Dieser Einsiedler bereitete dem Abt manchen Verdruss. Er wollte seine Ka- pelle zu einer Pfarrkirche machen, seine Einsiedelei zum Pfarrhof; der Abt sollte nur einen Priester geben, die Kosten der Pfarrerrichtung meinte der Waldbruder aufbringen zu können. Er gedachte mehrere Einsiedler um sich zu versammeln; zwei reiche Bauerssöhne aus Jandelsbrnnn hatten sich als Kandidaten zur Eremi- tage gemeldet; ihr Vermögen sollte zum Kirchenbau dienen. Unter seiner Führung wandte sich die Gemeinde Schwarzenberg an den Propst Wittola. Im Pfarrregulierungs-Reskript vom 6. März 1784 wurde das Ver- langen der Schwarzenberger erfüllt. Der Herrschaftsverwalter zu Berg bei Rohrbach berichtet: Der hiesige Eremit Josef Mathlos, ein unter das Marktgericht Ottensheim gehöriger Pupille hat zwar auf vielfältiges Verlangen und Bitten im Jahr 1772 von dem Inhaber Herrn Grafen von Stom die Eremitage nächst der Gnaden- und Wallfahrtskirche Maria Trost auf dem Berg bekommen, doch mit dem Vorbehalt, dass er sich mit Spinnen und mit seiner Gärtnerei erhalten und von dem Herrschaftsinhaber keiner ferneren Deputatsabreichung vertrösten sollte. Die Landesstelle wollte zwar anfangs in das eingereichte Ansuchen des Eremiten nicht einwilligen, weil er sich wegen künftiger Lebensunterhaltung nicht genug ausweisen konnte, durch vielfältiges Bitten ist er aber doch zur Eremitage gelangt. Dermalen hat er von der Herr- schaft Berg ein mehreres nicht als nur jährlich einen Beitrag in Körnern und 1
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