Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm

81 eigener Jäger angestellt ist. Die Maierhofgründe sind beträchtlich, bei 90 Tagwerk groß, aber nicht von bester Gattung. Verschiedene Wiesfleckln sind in Bestand verlassen. Fischwässer gibt es geringe, der nutzbarste Bach wird durch Holzschwemmen ver- schlimmert. Auch der Bräuhausnutzen ist wenig; das Bräuhaus hat nur sechs zugeschaffte Wirte und die Zufuhr der Gerste und die Verführung des Biers ist sehr beschwerlich. Höchstens werden 1000 Eimer Bier gebraut. Die Waldungen erstrecken sich auf 400 Tagwerk; jähr- lich können bei 500 Klafter geschlagen werden. Die Einnahmen der Herrschaft werden angeschlagen auf 12.069 fl. 17 kr. 1 ₰ . Die herrschaftlich Windhagischen Untertanen erlegen an ausgeschriebenen landes- fürstlichen Gaben 6081 fl. 9 kr. 1 ₰ , außerdem haben die Untertanen abzuführen 3835 fl. 29 kr.; die Fischwasser tragen, u. zw. die Naarn 30 fl., verschiedene kleine Bäche 18 fl. 37 kr. 2 ₰ und für das Fischwasser, welches die Klosterfrauen vorher unentgeltlich genossen haben, können künftighin eingenommen werden durch Verlassung in Bestand 15 fl., also zusammen 63 fl. 37 kr. 2 ₰ ; ein Teil der Jagd ist in Bestand verlassen mit 33 fl. und das andere Erträgnis wird beziffert auf 84 fl. 30 kr., zusammen 117 fl. 30 kr.; an Naturaldienst wurden geleistet 2325 Eier zu 1 ₰ = 9 fl. 41 kr. 1 ₰ und Kälber 176 fl. 15 kr. — 185 fl. 56 kr. 1 ₰ die Maierschaft, das Bräuhaus, die Schmiede etc. waren in Bestand verlassen an Adam Mittermeyr um 1100 fl.; das Erträgnis der Waldungen nach Abzug des eigenen Bedarfes 300 fl.; verschiedene Bestandgelder 58 fl. 35 kr. 1 ₰ und außeror- dentliche Empfänge 25 fl.; endlich die Tätz vom Hofwirt zu Windhag 95, Markt Münz- bach 125, Hofwirt in Münzbach 16, Wirt in Rechberg 16 und Bortaggeld 50 fl., zusam- men 302 fl. Die Erfordernisse und Ausgaben werden berechnet mit 8247 fl. 42 kr . 13 An landesfürstlichen Gaben 6075 fl. 4 kr. 3 ₰ an Tätzsteuer 27 fl. 12 kr.; auf Jägerei mit Unterhalt des Jägers und seinem Schussgeld 98 fl. 14 kr.; auf Zehent nach Riedegg 175 fl., Naarn und Altenburg 38 fl.; auf Waldungen: dem Hofrichter für seine Aufsicht 15 fl., zur Hackung und Hereinbringung des nötigen Bau- und Brennholzes an die Robo- ter 68 fl. 16 kr.; an Dominikalgaben zur obderennsischen Landschaft 731 fl. 54 kr.; für ankommende Gäste bei den Stiftungsjahrtagen 100 fl.; Gewässerkehren 19 fl. 19 kr. 2 ₰ ; dem Rauchfangkehrer 20 fl. 30 kr.; Advokaturs-Unkosten 40 fl.; der Hofrichter be- zieht 14 313 fl. 35 kr.; seine Reisekosten nach Linz betragen 40 fl.; die Kanzleinotdurft 25 fl.; dem Linzer Boten 5 fl. 15 kr.; Botenlöhnung und Postbriefgeld 8 fl.; Konskriptionsun- kosten 19 fl. 8 kr.; aus Landgerichtskosten zur Erhaltung des Landgerichtsdieners und Atzungskosten bei Delinquenten 57 fl. 34 kr. 3 ₰ ; an Stiftungen bei den Jahrtagen des Grafen von Windhag müssen jährlich ausbezahlt werden 50 fl.; zur Kirche Münzbach Stiftgebühr 1 fl. 30 kr.; auf Verzückten Dienst zur Herrschaft Achtecken jährlich 45 kr.; Almosen für Mendikantenklöster 19 fl. 24 kr.; Gebäudeerhaltung und -reparation 300 fl.; zusammen 8247 fl. 42 kr. 13 Der Bericht gibt eine unrichtige Summe an: die Zusammenzählung der Posten ergibt 8248 fl. 42 kr. (vgl. auch zum Kälberdienst S. 83). 14 Besoldung 170 fl., Weingeld 72 fl., 9 Eimer Bier 13 fl. 30 kr., Kanzleigeld 10 fl., an Getreide 25 fl. 15 kr., für 3 Fuhren Heu 15 fl., und an übrigen Naturalien 7 fl. 50 kr., zusammen 313 fl. 35 kr.

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