Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm

77 beibehalten, im widrigen aber ohneweiters aufgehoben werden. Dagegen ist das Frauenstift zu Windhag nach den vorgeschriebenen Maßregeln aufzuheben und alle gebrechlichen Karmeliterinnen, Zölestinerinnen und Dominikanerinnen sind in das aufgehobene Kloster zu Windhag zu übernehmen, wo sie unter Aufsicht des Diözesanordinarius ihr Leben in Ruhe beschließen können. Die Regierung verlangte vom Fürstbischof zu Passau zwei Paritionsbefehle, einen für die Dominikanerinnen, einen andern für die Zölestinerinnen auf den Fall, als deren Erklärungen zur Annahme des Ursulinerinneninstituts nicht bin- nen 14 Tagen einlangen sollten. Graf Mayans wurde als Aufhebungskommissär für das Stift Windhag ernannt (Sitzung 18. März). Die beiden Paritionsbefehle langten am 30. März ein, für die Zölestinerinnen dahin lautend, dass, wenn sie nicht den Ursulinerinnenorden vollkommen annehmen wollten, an alle die Er- mahnung ergehe, sich sowohl in Ansehung der Klausur als anderer von denen landesfürstlichen Herrn Commissarien zu machenden Anordnungen mit aller Ge- lassen- und Bescheidenheit zu fügen. Auf Zureden wohlmeinender Freunde, des Grafen Engl (der vom Ordinariat als bischöflicher Commissarius für die weiteren Klosteraufhebungen ernannt wurde), des Abtes von Garsten und besonders des Exjesuiten Anger in Steyr nah- men die Zölestinerinnen das Ursulinerinneninstitut an. Die Regierung meldet dies nach Hof unter dem 17. April 1782. Graf Engl erhielt von Passau aus Befehl, die Umänderung einzuleiten und durchzuführen, insbesondere Anordnung zu treffen, dass zwei Ursulinerinnen aus dem Linzer Kloster nach Steyr zum Unterricht der dortigen Schwestern ab- geordnet werden (26. April, urgiert 16. Mai 1782). Nach kaiserlicher Verordnung vom 24. April musste, wenn Nonnen ein anderes Ordensinstitut annehmen woll- ten, die Oberin ihnen aus dem betreffenden Orden gestellt oder wenigstens von der Oberin des erwählten Ordens Anstalt getroffen werden, dass sie im neuen Institut, besonders im Unterricht der Kinder, wohl unterrichtet werden, wie denn auch derlei Klöstern die Verwaltung des Vermögens nicht eher zurückge- stellt werden durfte, als bis sie wirklich zu Elisabethinerinnen oder Ursulinerin- nen umgestaltet waren. 19. Aufhebung des Dominikanerinnenstifts in Windhag. Unsere Geschichte folgt der Aufhebungskommission nach Windhag. Die Kommission, bestehend aus Mayans, Verlet, Raitoffizier Mittermeyr und Inspektor Stöger, begann ihre Tätigkeit am 2. April: die Aufhebung wurde publi- ziert. Im Kloster befanden sich 18 Chorfrauen und 3 Laienschwestern; an ihrer Spitze stand die Subpriorin. Die Besorgung des unbeweglichen Vermögens hatte bisher auf sich die von der Stelle eingesetzte Administration und der Hofrichter, wobei jedoch die Subpriorin von allem in Kenntnis gesetzt wurde. Die übrigen Geschäfte wurden von der Subpriorin mit vier sogenannten Ratsmüttern und der Sakristanin besorgt. Diesen sechs Nonnen und dem Hofrichter wurde der

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