Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm

76 mitbegriffen sind, wie auch in Ansehung dessen, dass sehr wenige in den k. k. Staaten vorhanden, wir ein gleiches Schicksal wie andere in dem ergangenen allerhöchsten Generali ausdrücklich genannten Nonnenklöster nicht zu besor- gen haben dürften, so gedenken wir uns doch einer allerhöchsten Absicht aller- demütigst zu unterziehen und dem Staat ebenfalls nützlich zu machen. Zu die- sem Ende sind wir entschlossen, den Unterricht der Mägdlen nach der vorge- schriebenen Normalart auf unsere Kosten zu übernehmen und wie nun mit die- sem unseren Antrag der allhiesige Magistrat und die ganze Stadt ungemein wohl und zwar nach dem Attestat umsomehr zufrieden wären, als dieser normalmä- ßige Unterricht, soviel die Mägdlen anlangt, in hiesiger Stadt noch immer man- gelt, also haben wir Eurer Exzellenz die geziemende Anzeige machen und zu- gleich demütig gehorsamst bitten sollen, dass Hochdieselbe diese unsere Erklä- rung, welche die Erreichung der allerhöchsten Gesinnung zum Gegenstände hat, gnädig beangenehmen.“ Das Magistratsattestat bestätigt, dass die Annunziaten-Zölestinerinnen, die bisher dem Staat durch menschenfreundliche Wohltaten gedient, in Hinkunft, aus Besorgnis, dissolviert zu werden, die normalmäßige Belehrung der Mägdlen im Lesen, Schreiben, Rechnen und Catechismo übernehmen wollen. Das sei er- sprießlich und notwendig, weil die Bürger und Insassen bisher ihre Mägdlen in die allgemeine Stadtschule zum gemeinsamen Unterricht mit den Knaben schi- cken mussten. Die Landeshauptmannschaft erstattete Bericht an Hof unter dem 16. Feb- ruar 1782: Außer den in Linz befindlichen Elisabethinerinnen und Ursulinerinnen, dann den bereits aufgehobenen Karmeliterinnen befinden sich noch die sogenannten Zölestiner-Klosterjungfrauen des Ordens Beate Virginis Annunciatae in der Stadt Steyr, welche den Augustinerorden profitieren und eine bloß beschauliche, ver- möge ihres Ordensinstitutes sehr strenge Lebensart führen; dann das im Mach- landviertel auf einer Anhöhe liegende Jungfrauenstift Windhag St. Dominici or- dinis, so derzeit aus 21 Nonnen besteht und eine im Rektifikationswert per 110.000 fl. angeschlagene Herrschaft gleichen Namens besitzt, aus deren Reve- nuen selbes seine einzige Erhaltung hat. Erstere haben sich noch vor Einlangung der allerhöchsten Verordnung zum öffentlichen Normalschulunterricht für Mädchen erklärt. Die Windhager Nonnen befinden sich in sehr misslichen Vermögensumstän- den. Dass die Nonnen öffentlichen Unterricht und Jugenderziehung überneh- men, scheint bei der allerdings sehr gesunden, aber auch einsamen und von an- deren Ortschaften weit entfernten Lage des Stiftes nicht tunlich. Es erfolgte die Entscheidung dd. Wien 8. März 1782: Wenn die Zölestinerin- nen zu Steyr für die dortige weibliche Jugend eine öffentliche unentgeltliche Normalschule halten, somit den Ursulinerinnenorden vollkommen annehmen (dazu hatten sie sich noch nicht bereit erklärt!), wozu sie vom Diözesanordina- rius sich die Dispensation zu verschaffen hätten, so sollen sie noch ferner

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