Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm

75 Inzwischen waren auch die Erklärungen der Exnonnen über die künftige Lebensstel- lung eingelangt (20. Februar 1782). Nur die älteste, Theresia Quarin, verlangte nach Windhag, weil sie wegen ihrer nächtlich leidenden Beunruhigungen ein eigenes Zimmer bedurfte, welches für sie in den Klöstern der Ursulinerinnen und der Elisabethinerinnen zu Linz nicht anzuhoffen war; von den andern hatten 9 gebeten, bei den Elisabethine- rinnen, 8 bei den Ursulinerinnen in die Kost überstellt zu werden; die beiden Klöster hatten sich zur Aufnahme der Exnonnen bereit erklärt. Die Regierung hoffte, dass die jüngeren Exkarmeliterinnen durch den Aufenthalt in diesen Klöstern den Beruf zum Ju- gendunterricht oder zur Krankenpflege finden werden; sie fragte um Erlaubnis bei Hof an, auch hinsichtlich der Offenlassung der Kirche. Mit Hofdekret vom 13. März 1782 wurde der Eintritt in ein anderes Kloster ohne Annehmung des Institutes nicht gestattet; jene, die sich in kein bleibendes Kloster mit Annahme dessen Institutes verfügen, erhalten jährlich 200 fl. Pension, jene, welche in weltliche Kost übertreten, ebenfalls, solange sie nicht heiraten, 200 fl., jene, welche in einem ihnen anzuweisenden Kloster ihr Leben ruhig beschließen wollen, 150 fl., jene endlich, die sich außer Landes begeben, keine Pension, aber 100 fl. Reisegeld; die Lai- enschwester erhält immer um 50 fl. weniger. Zur Equipierung werden jeder, die sich in weltliche Kost begibt, 100 fl., denen, die in einen anderen Orden treten, 60 fl. ein- für allemal bewilligt. Für die beisammen leben wollenden Exnonnen des Landes ob der Enns wird das Klostergebäude in Windhag als Versammlungsort bestimmt. Über die Dominikanerinnen in Windhag war nämlich inzwischen auch der Aufhe- bungsbefehl gekommen. 18. Einleitung zur Aufhebung des Annunziaten-Zölestinerinnenklos- ters in Steyr und des Dominikanerinnenstiftes in Windhag. Während noch die Aufhebung des Karmeliterinnenklosters (Anm.: in Linz) sich vollzog, erging von Wien der Auftrag dd. 29. Jänner 1782, dass, wenn sich außer den bereits aufzuheben anbefohlenen Frauenklöstern noch einige im Land ob der Enns befänden, welche weder Schul- noch Kostkinder hielten, noch Kranke besorgten und überdies ihrer Lage nach für das Publikum von keiner be- sonderen Nutzbarkeit sein könnten, die Landeshauptmannschaft ehestens gutächtlich Bericht erstatten solle, ob nicht alle derlei Klöster aufzuheben seien. Die Zölestinerinnen in Steyr mussten von der Sachlage informiert worden sein; denn schon dd. Steyr 3. Februar 1782 sendet die demütigst gehorsame Die- nerin Maria Aloysia ordten der Anuntiaten Celestinen Priorin an den Landes- hauptmann ein Schreiben des Inhalts: „Die unlängst erflossene allerhöchste Ver- ordnungen, vermög welcher einige Klöster weiblichen Geschlechtes bereits auf- gehoben worden, belehren und überzeugen uns, dass Ihre k. k. Majestät unser allergnädigster Landesfürst und Herr Herr nur jene Orden unseres Geschlechtes in allerhöchst dero Landen weiters zu dulden gesinnt seien, welche sich durch ihre äußerliche Handlungen dem allgemeinen Staat nützlich machen. Nun, ob- zwar die Klöster unseres Ordens in dem erfolgten Aufhebungspatent nicht

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