Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm
74 Homo, Mariahilf, Maria Trost, Kalvarienberg, Mariä Empfängnis, Maria vom Frieden. Endlich befanden sich im Gang eine eingemauerte Glocke und ein gemauertes Lavoir von rotem Marmor und ein kupfernes Lavoir. Besonderes Eigentum hatten die Nonnen nicht. Die Zelleneinrichtung war allenthal- ben gleich und unbedeutend: 1 Bettpritsche, 1 Strohsack und 2 Wolltücher, 2 Kotzen, 2 Kissen mit Wolle gefüllt, 1 Tisch, 1 Strohsessel, 1 Holzkreuz, Brevier, Betrachtungs- und Gebetbücher zum täglichen Gebrauch, 4 Thesen. Nur die Zelle der Priorin hatte um ei- nen weichen Tisch und 3 Strohsessel mehr. Die Bibliothek enthielt fast durchaus Betrachtungsbücher. Die Nonnen waren beinahe alle schon bejahrt. Eine Chorfrau war 74 Jahre alt, 4 standen im 7., 5 Chorfrauen und 1 Laienschwester im 6., 1 Chorfrau und 1 Laienschwester im 5., 2 Chorfrauen und 1 Laienschwester im 4. Dezennium ihres Lebens, eine Chorfrau war 28, die jüngste 26 Jahre alt. Die meisten hatten mit 20, eine mit 30, zwei mit 17 Jahren Aufnahme gefunden. Die Erklärung über die Wahl ihres künftigen Aufenthaltes wurde bei der Aufhebung noch nicht abgegeben. Auch das Schicksal der beim Kloster Angestellten blieb zu bestimmen. Angestellt waren: 2 Kapläne: Anton Sixt, 70 Jahre, und Benjamin Auer, 45 Jahre alt, jeder mit einem Gehalt von 220 fl. (wogegen sie aber auch die Stiftmessen persolvieren mussten) und freier Wohnung; jeder hatte nur für 14 Messen die Intention frei, sonst auf die Intention der Klosterfrauen zu lesen; als Verwalter: Johann Katzmeyr, verheira- tet, 66 Jahre alt, mit 50 fl. Gehalt und freier Wohnung; endlich ein Gärtner und ein Kir- chendiener. Auf Grund der Aufhebungsrelation wurde der aufgestellte Klosterverwalter Payerl und der Hausverwalter Katzmeyr an den Exjesuiten Güterinspektor Stöger zur Ablegung des Pflichteides angewiesen; dieser hatte in Hinkunft das Vermögen zu besorgen, Payerl sollte nur alle 14 Tage den Entwurf des beim Kameralzahlamt anzuweisenden Kostgel- des bei der Landesstelle überreichen. Vom Linzer Dechant und Magistrat wurde Äußerung binnen 8 Tagen abverlangt, ob vermöge des Populationsstandes nach dem Austritt der Nonnen aus dem Kloster der Gottesdienst in der Klosterkirche noch erforderlich sei. Unter dem 3. März 1782 erfolgte die Genehmigung der Aufhebungsrelation mit Äu- ßerung der allerhöchsten Zufriedenheit an Mayans für sein ordnungsmäßiges Beneh- men und eifrige Anwendung. Der Unterhalt der Exnonnen sollte halbmonatlich zuhan- den der Oberin gegeben, der Gärtner und der Kirchendiener vorläufig beibehalten, über die weitere Versorgung des Katzmeyr nach 5 Monaten, welche den Exkarmeliterinnen noch im Haus zu bleiben gestattet war, besonders berichtet werden. Die Abschließung des Kirchenschatzes wurde überflüssig befunden, solange der Gottesdienst noch fort- gesetzt werde. Die Fortsetzung des Gottesdienstes in der Karmeliterinnenkirche wurde vom Linzer Dechant und Magistrat nicht gerade für notwendig erachtet, doch besonders vom letz- teren für entschieden wünschenswert wegen der in der Gegend umwohnenden vielen Gewerbetreibenden und alten gebrechlichen Personen.
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