Der Prozeß Montag,2. Juli, „Heiteres Bezirksgericht", Weyer: Der 1. ÖSTERR. SCHAUPROZEB GEGEN Naturschützer entwickelt sich zu einem jHornbcrgcr Schießen" (Ausspruch des Richters). Die EKW suchte im Telefonbuch nach Bcsitzstörem, was zu belustigenden Szenen fuhrt. Ein „Besitzstörer":„Herr Rat, ich war seit Jahren schon nicht mehr im Hintergehirge, Ich kenn das alles nur aus der Zeitung!" Ein anderer (ÖVP-Obmann in Reichraming und erklärter Kraftwerksgegner): „Ich hab de Leuten am Abend Müsli und Apfelsaft ge bracht!" Als die EKW einen Vergleich trotzig ab lehnt, wird die Verhandlung auf unbestimmte Zeit vertagt.(...) Der EKW ist es also damit nicht gelungen, einen Gerichtsbeschluß gegen die Bauplatzbesetzung zu erreichen. Eine richterhch verfugte Bauplatzräu mung ist daher in weite Feme gerückt. Für das Rechtsempfinden eines Normalbür gers schien alles einsichtig: Die EKW hatte nicht die erforderlichen Genehmigungen fiir ihre Bauarbeiten, sie sprengte, baggerte und bohrte also widerrechtlich im Hintergebirge. Die Besetzer wollten mit ihrer Ak tion dem Rechtzum Durchbruch verhelfen. Doch das Gericht hatte nur die Vorgangsweise der Naturschüt zer zu prüfen - und gab nach mehreren Verhandlun gen imd Instanzenzügen schließlich der EKW recht: Die Aktivisten störten ihren Besitz. Mehr als S 100.000,— an Prozeßkosten wa ren angelaufen, die durch Spenden von Privatperso nen abgedeckt werden konnten. Abgesehen von den Grünen, von Dr. Norbert Gugerbauer als Rechtsan walt und von der Jungen ÖVP,die eine Spendenakti on durchführte, kam keine Unterstützung von den Parteien. mmmm «o •,o Weyer;14 Naturschützer als Bäüstenenbesefzer verurteilt i
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