OÖ. Heimatblätter 2011 Heft 1/2

35 (Angebliche) Burgstelle bei der Speiselmühle L/31/2 Burgstall: Auf einem Hangsporn oberhalb der Hafnermühle, O. Königsdorf, KG. St. Veit. Namenlos und keine Beurkundung. (Originaler Datensatz nach N. Grabherr). Der Steckbrief zu diesem Burgstall verwirrt schon insofern, als eine „Hafnermühle“ in der Ortsgemeinde St. Veit im Mühlkreis und darüber hinaus im gesamten oberen Mühlviertel absolut unbekannt ist.77 Wie und warum N. Grabherr auf diesen Namen verfiel, ist nicht nachvollziehbar. Seine Verortungsangaben verweisen eindeutig auf die Speiselmühle, etwa 1 km südöstlich der Ortschaft St. Veit am orografisch rechten Ufer der Kleinen Rodl. Oberhalb dieser Mühle gibt es zwar einen Hangsporn, doch ohne irgendwelche Geländemerkmale, die mit einer Burgstelle in Verbindung zu bringen wären. KG. undOG. St. Veit, VB. Rohrbach Hügelgräber-Nekropole im Zirkenauerwald P/5/8 Erdwerk: Im Zirkenauerwald, nö. des Bh. Beutel in der O. Nieder-Reitern, KG. Klendorf, auf der Parz. Nr. 96, befinden sich künstlich aufgeschüttete Hügel, von denen zwei nicht Abschnittsgräben schützten sie gegen das Hinterland. Das Kernwerk ließ die bis zu 1 m Höhe erhaltenen Mauerreste eines rechteckigen Turmes erkennen, zu erwähnen ist auch ein mittelalterlicher Spinnwirtel, der 1952 neben der Burgstelle aufgelesen werden konnte. Angesichts der burgenkundlichen Bedeutung von Wolfstein fertigte die Vermessungsabteilung der OÖ. Landesbaudirektion 1973 eine Planaufnahme an. Dessen ungeachtet wurde die Anlage beim Bau einer Forststraße in den 1990er-Jahren arg beschädigt. Die beiden Abschnittsgräben wurden durchschnitten und größtenteils mit Abraummaterial verfüllt. Mit den Mauerresten des Turmes verfuhr man ebenfalls auf das Rücksichtsloseste. Die Frage, wie ein derart schwerer Eingriff in kulturhistorisch wertvolle Substanz überhaupt möglich war, ist zu stellen. Wolfstein war zwar nicht explizit als Bodendenkmal verordnet, erfüllte aber alle Kriterien hiezu. Grundbesitzer, Gemeinde und Bezirkshauptmannschaft waren über den Bestand und die Erhaltungswürdigkeit der Burg mit Sicherheit bis ins Detail informiert.76 Es ist zu hoffen, dass die angesprochenen Behörden in Zukunft mehr Sensibilität entwickeln und bei Genehmigung von Forststraßen etc. Trassierungsvarianten überlegen, die Schäden am noch vorhandenen Denkmalbestand in zumindest erträglichen Grenzen halten. KG. Windischberg, MG. St. Martin im Mühlkreis, VB. Rohrbach 76 Ähnliche, durch Forststraßen hervorgerufene Beschädigungen mussten in den letzten Jahren bei folgenden Objekten registriert werden: Erlach (KG. u. MG. Haslach), Gschloß (KG. Holzheim, SG. Leonding), Mühlbach (KG. Rufling, SG. Leonding), Hochkuchl (KG. Kobernaußen, OG. Lohnsburg), Säbnich (KG. und MG. Waldhausen), Wesenberg (KG. Oberaichberg, OG. Waldkirchen amWesen). 77 Vgl. Fritz Bertlwieser, Mühlen – Hämmer – Sägen. Oberes Mühlviertel, Böhmerwald, Bayerischer Wald. Haslach 1999.

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