OÖ. Heimatblätter 2011 Heft 1/2

127 1931/32 von Gehaltsgruppe III in IV befördert, da hierfür nicht die erworbene Lehrbefähigung, sondern die Verwendung als ausschlaggebend bewertet wurde. Es wurde ihm ein Differenzbetrag von 700 Schilling – ein Fünffaches der Monatspension seiner Mutter – ausbezahlt.134 Im Februar 1934 wurde Franta dann endlich das Lehrbefähigungszeugnis für Freihandzeichnen und Handarbeit ausgestellt. Da seine Dienstbeschreibung „derart günstig“ war, wurde seinem Ansuchen um Nachsicht des Probejahres stattgegeben, wenn auch die Angabe des Landesschulrates, er sei „seit 22. Oktober 1929 bis heute ununterbrochen als vollbeschäftigter Hilfslehrer am BG in Linz“ in Verwendung gewesen, nicht der Wahrheit entsprach.135 Zu derselben Zeit, als die politischen Unruhen im Februaraufstand kulminierten, wurde Franta abermals vom Militär erfasst und zumindest als potentielle man für den im Oktober bevorstehenden Abschluss der Lehramtsprüfung.131 In demselben Befürwortungsschreiben wird auf Frantas Biographie und die vielen Hürden in seinem Leben hingewiesen. Dieser vom Lehrpersonal ausgehende, sehr persönliche Einsatz für Franta war deshalb möglich, weil sein Mentor Franz Ludwig zu dieser Zeit als temporärer Direktor des Bundesgymnasiums fungierte: „F. ist zweifellos durch die langjährige Kriegsgefangenschaft und durch die schlechte Wirtschaftslage nachher aus seiner normalen Bahn geworfen worden. Es erscheint daher bis zu einem gewissen Grad nicht unbillig, ihm gegenüber jenen Bewerbern einen Vorrang einzuräumen, welche das Glück hatten, ihre Studien ungestört und von den Eltern unterstützt, zu vollenden. F. steht bereits im 41. Lebensjahre. Wenn man noch bedenkt, daß es sich nur um eine Teilverwendung (etwa 10 Std.) handelt und daß auch diese Verwendung nur bis zu jenem Zeitpunkt befristet ist, in welchem die Ernennung des Direktors an der in Rede stehenden Anstalt erfolgt, so ist der Antrag des LSR nicht kurzweg von der Hand zu weisen.“132 Dass diese Argumente – wenn auch nicht umgehend, so doch gegen die Bestimmungen – berücksichtigt wurden, spricht für ein auf Menschlichkeit bedachtes Auswahlverfahren. Von insgesamt dreizehn Bewerbern wurde Franta ausgewählt und – zunächst nur für das 1. Schulhalbjahr – ausnahmsweise als Hilfslehrer genehmigt.133 Mit dieser Wiedereinstellung, die fraglos der Hartnäckigkeit Franz Ludwigs zu verdanken ist, wandte sich das Glück Frantas. Zunächst wurde er rückwirkend für die Schuljahre 1930/31 und 131 ÖStA, Abtlg. AVA FHKA, Bestand U-Abtlg., Faszikel 1788 (1933: Linz, BG, Hans Franta, Inverwendungnahme) 132 ÖStA, Abtlg. AVA FHKA, Bestand U-Abtlg., Faszikel 1788 (1933: Linz, BG, Hans Franta, Inverwendungnahme; 1933: Linz, BG, Andreas Meixner, Inverwendungnahme f. d. Schuljahr 1933/34) 133 ÖStA, Abtlg. AVA FHKA, Bestand U-Abtlg., Faszikel 1788 (1933: Linz, BG, Hans Franta, Inverwendungnahme) 134 Antonia Franta bezog als pensionierte Tabakfabriks-Arbeiterin monatlich 113 Schilling. ÖStA, Abtlg. AVA FHKA, Bestand U-Abtlg., Faszikel 1788 (1933: Linz, BG, Hans Franta, Inverwendungnahme); Faszikel 1790 (Linz, BG, Hilfslehrer Hans Franta, Nachzahlung von Hilfslehrerbezügen) 135 ÖStA, Abtlg. AVA FHKA, Bestand U-Abtlg., Faszikel 1789 (1934: Linz, BG, Hilfslehrer Johann Franta, Lehrbefähigungszeugnis für Zeichnen und HA)

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