OÖ. Heimatblätter 1999, 53. Jahrgang, Heft 3/4

I Abb. 3: Werkstatt eines Waffenschmiedes. Bis 1599 arbeitete Matthias unbehelligt als Huf- und Waffenschmied (Abb. 3), ehe eine neue Handwerksordnung für die Herrschaft Steyr festlegte, dal3 in Waldneukirchen kein Hufschmied tätig sein dürfe. Als Reaktion darauf ließ sich Schreckseisen im Jahr 1600 ausdrücklich als Hellebardenschmied ins Zunftbuch eintragen. Im Folgejahr bezahlte er sein „aufleg gelt" und erlangte so das Recht, als freier Meister zu arbeiten. Als solcher erhielt er zusammen mit seinem neuen Partner Georg Leschenprand die Zusage, alljährlich eine Anzahl „Toppelte Spies, auch Federspieß vnd Hellepartn" anferti gen und diese unabhängig von Zunft auflagen an diverse Zeughäuser verkau fen zu dürfen. Das geht aus einer Ein gabe hervor, die Schreckseisen am 15. September 1604 an die niederösterFoto: Ilse Toifl reichischen Kammerräte richtete und durch die er jenen Hellebarden aus sei ner Werkstatt zum Kauf anbot.' Der Aufstieg Schreckseisens zum Meister war auch deshalb so wertvoll, weil laut Zunftzwang „nur so viele Meister zur Gewerbeausübung zugelassen waren, daß jeder ohne übermäßigen Konkur renzdruck seine wirtschaftliche Gesi chertheit finden konnte"." Schon zuvor, im Herbst 1598, hatte Matthias Schreckseisen 150 Hellebarden ins Gra- ' OÖLA, HA Steyr, Schuber 771, Wald: Holzlie ferungen 1590-1840, Fasz. 348, Nr. 54. Tautscher Anton, Der Gewerbetreibende, vom Zunftmeister zum gewerblichen Unternehmer, S. 60. In: Das steirische Handwerk (= Katalog zur 5. Landesausstellung 1970), S. 59-71. Graz 1970.

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