OÖ. Heimatblätter 1999, 53. Jahrgang, Heft 3/4

ein zusammenwachsendes Europa: Dem Euro muß ein kulturbezogener Europabegriff an die Seite treten (vgl, S, 1066 ff.), zu dem auch eine eu ropäische Rechtskultur gehört (S, 1073 ff.). Unseren Lesern sei als Einstieg besonders empfohlen der Abschnitt über „Schöne Literatur und Künste..." (S. 500ff.), eine wahre Fundgrube für anspruchsvolle Lehrer sowie Schüler und Stu denten in Deutsch und Geschichte, etwa in der Frage der Staatsräson am Beispiel von Grillparzers „Die Jüdin von Toledo". Sogar der Rezensent wird mit seiner Arbeit über Alfred Kubin und Ernst Jünger, freilich mit - verstümmeltem - Na men zitiert (Anm. 858 auf S. 510). Wem Bildung (noch) ein Anliegen ist, der be schaffe sich dieses - angesichts seines Umfangs für österreichische Verhältnisse ungewöhnlich preisgünstige - Werk! Es ist Lektüre für Jahre! Josef Demmelbauer Klaus Lüder (Hrsg.): Öffentliche Verwaltung der Zukunft. Vorträge der 65. Staatswissenschaftli chen Fortbildungsveranstaltung 1997 der Hoch schule für Verwaltungswissenschaften Speyer. Schriftenreihe der Hochschule Speyer, Bd. 124. Berlin: Verlag Duncker & Humhlot, 1998. 278 Seiten, broschiert. S 934,-. Warum eine Anzeige dieses Buches in den „Heimatblättern"? U.a. deshalb, weil zur öffentli chen Verwaltung auch die Schulverwaltung ge hört und viele Leser der „Heimatblätter" dem Leh rerstand angehören. Unsere Bundesverfassung enthält einen eigenen Abschnitt über die „Schul behörden des Bundes", enthält eine komplizierte Aufteilung der Kompetenzen auf dem Gebiete des Schulwesens und grundrechtliche Verbürgungen der Unterrichtsfreiheit u. ä. „Hüben und drüben" (Karl Kraus) lädt sie sich stets rasch auf, die Atmosphäre, welche die Schulverwaltung umgibt, „aus der man in unserer liberalen Demokratie die unmittelbar Beteiligten, die Schüler, Lehrer, Eltern und die finanzierenden Gemeinden, möglichst ausschließt, damit sich Staatsmacht entfalten kann". Diese skeptischen Worte (S. 28) treffen auf die österreichische Rechtslage nach den Schulrechtsschüben der letz ten Jahre wohl nicht (mehr) zu. Weiters ist auf S. 39 aufmerksam zu machen, wo es um die Anerkennung einer privaten Volks schule wegen ihres „besonderen pädagogischen Interesses" geht. Für jedermann von praktischem Interesse sind die die Abschaffung der Kontrollen an den Binnengrenzen und die intensive Kontrolle an den Außengrenzen betreffenden Schengener Abkommen (S. 227-254) und die Beschäftigungs politik durch die EU (S. 255-267), die unter öster reichischem Vorsitz bei der EU-Konferenz im De zember 1998 einen neuen Schub erhalten hat. Josef Demmelbauer Maria Jesus Montoro Chiner und Heinz Schäffer (Hrsg.): Musik und Recht. Berlin: Verlag Duncker & Humhlot, 1998. Schriften zum öffentlichen Recht, Bd. 771, 131 Seiten. S 423,-. Stefan Seiler: Das Delikt als Handlungselement in Richard Wagners „Der Ring des Nibelungen". Wien: Verlag Osterreich der Staatsdruckerei, 1998. Juri stische Schriftenreihe, Bd. 150, 194 Seiten. S 398,-. .. Und ich erinnere mich, daß damals, als ich ihn zum ersten Mal in seinem Haus besuchte, das Te Deum von Bruckner erklang." Ihn: Das ist der in Speyer wirkende Professor DDr. Detlef Merten, der sein erstes Doktorat der Staatswis senschaften an der Universität Graz erwarb und durch zahlreiche Gastvorträge an den Universitä ten Salzburg, Linz, Wien und Graz ein Nahever hältnis zu Österreich hat und Träger des Österrei chischen Ehrenkreuzes für Wissenschaft und Kunst, 1. Klasse, ist. Die eingangs ziberte Besuche rin ist die spanische Verwaltungsrechtlerin Maria Jesus Montoro Chiner, die das Symposion aus Anlaß des 60. Geburtstags von Detlef Merten mit einer geradezu musikalisch durchkomponierten Würdigung des Wissenschaftlers einleitet. Ihr Mitherausgeber, der Salzburger Staatsrechtler Heinz Schäffer, belegt in seinem Beitrag „Feuer und Musiktheater", wie das Verwaltungsrecht die Feuergefahr in den Theatern zu minimieren ver sucht, dies am Beispiel der österreichischen Rechtsordnung. Der schreckliche Ringtheater brand in Wien am 8. Dezember 1881 mit 386 (!) Toten war eine entscheidende Wegmarke hiebei. Da dem Staats- und Sozialrechtler Merten eine Neigung zu den schönen Künsten, vor allem zur klassischen Musik, eignet, wurde das Symposion unter das Thema „Musik und Recht" gestellt, zu dem ein weiterer Österreicher einen Beitrag lei stet: Karl Korinek stellt verwaltungsrechtliche und verwaltungswissenschaftliche Überlegungen aus Anlaß der Reform der österreichischen Bun destheater an, und schließlich erfahren wir von Georg Ress, der verwandtschaftlich an Kirchdorf a. d. Krems gebunden ist, u. a., daß in der engsten

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