seine Liebe zu Österreich, insbesondere zur öster reichischen Literatur (Nestroy, Musil, Kar! Kraus), vorgestellt wurde, haben Kollegen aus Anlaß sei nes 65. Geburtstages mit einem Kolloquium über „Das Recht und die schönen Künste" geehrt. Die Beiträge zu diesem Kolloquium sind in dem vor liegenden Sammelband vereinigt, der eröffnet wird mit dem Beitrag von Georg Ress, der fami liäre Bindungen an Kirchdorf a. d. Krems hat und seit 1. Jänner 1999 der Vertreter Deutschlands beim Europäischen Gerichtshof für Menschen rechte in Straßburg ist. Seinem Beitrag über „Die Kunst als Gegenstand des Europäischen Gemein schaftsrechts" folgen 19 weitere, deren bloße Titelund Autorennennung hier nicht möglich ist. Den „Gerechtigkeitsfanatikern", meist Idealisten, die nur zu oft Unglück anziehen und anderen zufü gen - und das in „bester" Absicht-, sei der Beitrag über Kleists „Michael Kohlhaas" (S. 115 ff.) ans Herz gelegt, insbesondere auch das Jakob Wasser mann aus „Der Fall Maurizius" entnommene Motto, wonach alle Gerechtigkeitssucher in die verkehrte Richtung kommen, was für einen Weg sie auch einschlagen, ein Motto, dem ein gegen teiliges folgt: „Teil hat jeder an der Gerechtigkeit, wie er teilhat an der Luft..." Die vorliegende Festgabe möge aber Anlaß werden, Heinz Müller-Dietz' „Grenzüberschrei tungen", hier vorgestellt in Heft 3/1992, S. 376 f., (nochmals) in die Hand zu nehmen und daraus wenigstens „Recht und Gesellschaft im Werk Theodor Fontanes" (S. 303 ff.) (wieder) zu lesen. Josef Demmelbauer Adamovich: Was kann man von einer Verfassung erwarten? Schriftenreihe NÖ. Juristische Gesell schaft, Heft 76. Wien; Verlag Orac, 1998. 23 Seiten. S 75,-. „... aber die Vielseitigkeit der Tätigkeit bei ei ner Bezirkshauptmannschaft ist eine ganz hervor ragende Schule nicht nur für den Juristen..." U. a. mit dieser persönlichen Bemerkung sowie damit, daß er immer wieder die Feststellung gemacht habe, da es - wenn man sich allzu stark in den ju ristischen Bereich hineinbohrt und daneben über haupt nichts anderes zur Kenntnis nimmt - zu ge wissen Einseitigkeiten führt, begann der Präsident des Verfassungsgerichtshofes seinen nun ge druckt vorliegenden und mit Anmerkungen ver sehenen Vortrag am 19. November 1997 in St. Pöl ten. Adamovich geht darin auf die Unterschiede zwischen dem Bonner Grundgesetz und unserem B-VG mit seinem fast nicht mehr zählbaren Ne benverfassungsrechten ein. Unsere Verfassung funktioniert aber im großen und ganzen, „weil die in der Verfassung eingesetzten Institutionen im wesentlichen funktionieren". Freilich; Daß die maßgebende Willensbildung über zahlreiche Ge setzgebungsakte nicht im Parlament stattfindet, rühre an die Glaubwürdigkeit des rechtsstaatlich parlamentarischen Systems. Das immer wieder hörbare böse Schlagwort vom Parlament als Quatschbude setzt sich freilich kenntnis- und rücksichtslos über die unbemerkte harte Arbeit in den Ausschüssen hinweg, auch wenn oft die Wei chen von außen schon gestellt sein mögen. Eine ideale Lektüre auch für Lehrer der Staatsbürgerkunde bzw. politischer Bildung zur Schärfung des eigenen Verständnisses der Grund lagen einer Staats Verfassung! Josef Demmelbauer Peter Häberle: Verfassungslehre als Kulturwis senschaft. 2., stark erweiterte Auflage. Schriften zum Öffentlichen Recht, Bd. 436. Berlin: Verlag Duncker & Humhiot, 1998. XI,V 1.188 Seiten. S 934,-. Es war einmal ein kleines (Buch) Kind, das maß - I. Auflage - 1982. 84 Seiten. 16 Jahre da nach ist daraus - 2. Auflage - ein wahrlich impo santer Mann geworden: Sein - nur muskulöser, nicht fetter - Umfang hat sich fast verfünfzehnfacht. Gleichgeblieben ist sein Wollen: Kind wie Mann wollen zum Teil verschüttete Erkenntnisse heben, insbesondere die ältere Kulturwissenschaft im Sinne von Dilthey, Alfred und Max Weber ein bringen in eine Entwicklung, die schon in der Wei marer Zeit vorhanden und u.a. mit dem Namen ihres großen - aus dem alten Österreich, nämlich aus Teschen (Innviertel 1779!) stammenden - Staatsrechtlers Hermann Heller verbunden war, die aber im Gefolge des Wiederaufbaus nach 1945 der Fixierung auf Wirtschaft und Wohlstand, erst recht nach der Wende von 1989, fast vollständig vergessen wurde und nun vom „amerikanischen Raubtierkapitalismus" (Helmut Schmidt) ver schlungen zu werden droht. Neben der unabdingbaren aktiven Beschäftigungspolihk braucht heute ein liberal-demokrati sches Staatswesen westlicher Prägung wieder mehr Kultur, die Kenntnis, Glauben, Kunst, Mo ral, Gesetz, Sitten, also „soziale Erbschaft", ein schließt (S. 2/3). Besonders notwendig ist dies für
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