nen wurden also in dieser Kirche schon lange vor der offiziellen Erhebung zur Bischofskirche vollzogen. Am 9. Dezember 1899 setzte Bischof Franz M. Doppelbauer einen weiteren Schritt in diese Richtung, als er die Jesui ten einlud, den Alten Dom, der ur sprünglich in deren Eigentum gestanden hatte, wieder zu übernehmen: Er beab sichtigte, sofort nach Ferhgstellung des Turmes des Mariä-Empfängnis-Domes (= voraussichtlich 1902) alle Pontifikalfunktionen und den Chor in den neuen Dom zu transferieren".^® Ein Gesuch des Bischofs an die Ri tenkongregation in Rom mit der Bitte um Bewilligung der Konsekrahon der „jetzigen Kirche" wurde am 2. September 1901 abschlägig befunden; was die Ver legung der Kathedrale betraf, wurde dem Bischof geraten, „erst das Domka pitel zu befragen und den Antrag bei der Konzilskongregahon einzubringen."" Durch eine Eingabe an Papst Leo XIII. persönlich erwirkte er schließlich 1902 ein Reskript der Konzilskongregation, durch das dem Mariä-Empfängnis-Dom alle Rechte und Privilegien einer Kathe dralkirche übertragen wurden.^" Mit Zuschrift vom 12. und 18. Okto ber 1902 gab der Bischof dem Statthalter den Wunsch zur Übertragung der Kathe drale von der alten Domkirche an den Mariä-Empfängnis-Dom bekannt und ersuchte um Einleitung der Verhandlun gen zur Transferierung der gesamten Dotation der alten Domkirche sowie ih res Inventars an den Mariä-EmpfängnisDom. Bezüglich der Rückgabe des Alten Domes kam es zwar 1903 zu einer vor läufigen Vereinbarung mit den Jesuiten, die Verhandlungen zogen sich jedoch noch einige Jahre dahin: So mußten die Jesuiten das sogenannte „Sakristeistöckl", das sie zunächst lastenfrei zur Nutznießung erhalten sollten, schließlich käuflich ins freie Eigentum übernehmen. Dazu kamen noch Verhandlungen über eventuelle Leistungen des Religions fonds bzw. über die künftige Träger schaft der Baulast der Kirche. Nachdem also der Heilige Stuhl be reits mit Reskript vom 14. April 1902 dem Mariä-Empfängnis-Dom alle Rechte und Privilegien der bisherigen Domkirche verliehen hatte, erteilte nun das k. k. Ministerium für Kultus und Un terricht unter dem 23. Mai 1908, Z. 21.121 ex. 1907, die Zustimmung, daß die gesamte Dotation des bisherigen Domes (unter Aufrechthaltung der dar auf lastenden stiftsbriefmäßigen Ver bindlichkeiten)^^ sowie ein Teil des Dominventars^^ an den Mariä-Empfäng nis-Dom übertragen und die alte Dom kirche einer in Linz zu errichtenden Fi liale des Ordenshauses der Gesellschaft Jesu am Freinberg zur Administration übergeben werde. Bereits am 29. April 1905 - also un mittelbar vor der Krönungsfeier der Im makulatastatue am 1. Mai - hatte schließlich Bischof Doppelbauer auf grund einer Ermächtigung des Hl. Stuh les den fertiggestellten Teil des Domes konsekriert.^® Am 30. April 1909 fand DAL, CA/S, Sch. 125, Fasz. L/15, ZL 2278 ex 1899. " DAL, CA/8, Sch. 125, Fasz. L/15, Zl. 2035/Pr. ex 1901. LDBl. 1909, 43. DAL, CAl8, Sch. 125, Fasz. L/15, Zl. 2382 ex 1909. Den Jesuiten sollte wenigstens soviel an Paramenten und Gerätschaften verbleiben, daß sie an allen Altären Messe feiern konnten. " LDBl. 1909, 43.
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