Jahrhunderts geht der Verfasser auch auf die mit dem engeren Thema zusammenhängenden sozia len, wirtschaftlichen und kulturellen Hinter gründe ein und befaßt sich so mit Phänomenen wie Hexenwahn, Kindesmorde, Brandstiftungen, Räuberunwesen, Bauernunruhen und schließlich Politjustiz in unserem Jahrhundert. Zum besseren Verständnis seiner folgenden Ausführungen stellt er zunächst die jeweils geltende Strafgesetzge bung einschließlich des darin geregelten Verfah rens, die Gerichtspersonen - den Richter, die Bei sitzer und letztlich den Henker - vor. Die fürchter lich erscheinenden Bestimmungen der Constitutio Criminalis Carolina (1532) wurden über die oberösterreichische Landgerichtsordnungen im Jahre 1768 durch die Constitutio Criminalis Theresiana, eine bedeutende Kompilation, abgelöst, die trotz aller Härte bereits eine humanere Ten denz erkennen läßt. Den ersten entscheidenden Schritt zu einer modernen Strafgesetzgebung setzte Joseph II. mit der (vorübergehenden) Ab schaffung der Todesstrafe; aus Gründen der Ge neralprävention ließ er aber den Freiheitsentzug so gestalten, daß die Todesstrafe eher milder er schien. Soziologisch aufschlußreich sind die Aus führungen über den Scharfrichter, seine Einkom mensverhältnisse und die für ihn notwendigen Schutzbestimmungen bei einem etwaigen Mißlin gen der Exekution; Tumulte, ja Lynchung des Scharfrichters bei nicht sachgerechter Hinrich tung sind trotzdem vorgekommen. Der erste, überwiegend allgemeine Teil des Buches endet mit der Darstellung des Verlaufes eines Strafpro zesses, der Aufzählung der in Oberösterreich ge bräuchlichen Todesstrafen und der Situierung und Ausführung der Hochgerichte. In weiterer Folge spürt der Autor anhand von Flurnamen, alten Topographien, Armensünderka pellen, Bildstöcken und Urkunden den früheren Standorten der Galgen nach und schildert in Ver bindung mit der jeweiligen Richtstätte exemplari sche Blutgerichtsverfahren. Neben gängigen Ge richtsfällen kommen besonders grausame oder spektakuläre Hinrichtungen - Blutgericht nach dem Bauernaufstand in Linz, Frankenburger Wür felspiel, Hexenprozesse in den Landgerichtssprengeln Prandegg und Greinburg, Hinrichtung eines Landgerichtsverwalters und eines Stadtschreibers - oder seltene Hinrichtungsarten - Enthauptun gen im Sitzen - sowie überraschende Freisprüche - aufgrund des energischen Einschreitens eines Verteidigers mit nachfolgender Entschädigung der Angeklagten sowie Geldstrafe für den Ge richtsherrn, und das in einem Hexenprozeß! - zur Behandlung. Interessant erscheint, daß die Öf fentlichkeit der Hinrichtung nicht nur mit der Ab schreckungsabsicht verbunden wird, sondern auch mit der Kontrolle des Exekutionsablaufes durch das Volk, letztlich um den armen Sündern ein christliches Sterben zu ermöglichen. Volksfest artige und tumultarische Auswüchse bewirkten später den Ausschluß der Öffentlichkeit. In Ex kursen setzt sich der Autor mit den Hexenverfol gungen im Mühlviertel und der zeitweiligen und schließlich endgültigen Abschaffung der Todes strafe auseinander. Das Buch schließt mit Darle gungen über das Ende der alten Strafgerichtsbar keit bis hin zur Abschaffung der Todesstrafe in Österreich. Die immer wieder auftauchende Frage, ob sich der Strafanspruch des Staates auch auf die Todesstrafe erstrecken soll, kann in Anbe tracht der vielen bejahendenfalls irreversiblen Fehlurteile nur eindeutig beantwortet werden. Das gut lesbare Werk schließt nicht nur eine Lücke in der rechtshistorischen Literatur, sondern ist auch allen an der Geschichte unserer Heimat Interessierten zu empfehlen. Herbert Bezdek Josef Hörmandinger: Die Pfarrer von Hartkir chen in Oberösterreich vom Mittelalter bis zur Gegenwart. Herausgegeben von Rudolf Zinnhobler. Linz: Verlag des Bischöflichen Ordinariats, 1998. 141 Seiten, 23 Abbil dungen. S 160,-. Anläßlich des 75. Geburtstages des Autors hat Rudolf Zinnhobler in einem kleinen Band sei nerzeitige Beiträge Hörmandingers in der Zeit schrift „Neues Archiv für die Geschichte der Di özese Linz" (Jahrgänge 7-12) gesammelt heraus gegeben. In mühevoller Kleinarbeit hat sich der Autor die Geschichte der Pfarrer von Hartkirchen aus den Quellen erarbeitet. Die vorgelegten Biografien geben neben dem Heil für die Pfarrange hörigen, welches die Seelsorger bewirkt haben, auch von manchen Fehlleitungen kund. Sie spie geln kirchliche Geschichte im Kleinen wider, ge statten aber auch Ausblicke auf die „große" Kir chengeschichte. Weder das ausgeprägte Frömmig-
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