OÖ. Heimatblätter 1999, 53. Jahrgang, Heft 1/2

.'X-NULHÜ «CäJ y^aCk.-. I^". . , '■ ^ .v^* •tfn.-i ZUR ERINNERUNG AN / CHRISTOPH ZELLER, OBERHAUPmANN FÜR DÄ,S ^nÖHL-UND /nACHLÄNDVlERTEE \R OBERÖSTERREICHISCHEN ^BAUERNKRIEG, DER ENDE MAI 1626 VON OTTENSHEIM DIE „DONÄUBÄUERN" ZUR BELAGERUNG VON LINZ FÜHRTE. Tafel „Christoph Zelkr, 1626" am Ottensheimer Zellerplatzl. Foto: Kurt Bayer, Jänner 1998 ort in Wien nach Ottensheim geflohen oder zum Gesamtösterreichischen Land tag im Sommer 1541 in Linz angereist, hat im Schlosse Ottensheim bei seinem Kriegskameraden, dem Schloßbesitzer Nikolaus Rabenhaupt, gewohnt und ist am 30. August 1541 hier gestorben. Ihn kann man zu den prominenten Soldaten zählen, weil er gemeinsam mit Nikolaus Rabenhaupt 1529 in Wien gegen den Einzug der Türken gekämpft hat." Eine Erinnerung an prominente Krie ger ist die Ortsbezeichnung Zellerplatzl, benannt nach dem Bauernhauptmann Christoph Zeller. Eine dort angebrachte Tafel mit der Darstellung von Bauern kriegswaffen und einer Inschrift gibt Auskunft über den Oberhauptmann für das Mühl- und Machlandviertel im Oberösterreichischen Bauernkrieg, Chri stoph Zeller. Er war ein Bauernsohn aus der Pfarre Idaibach, Wirt in St. Agatha und mit einer Schwester Stefan Fadin gers verheiratet. Am 26. Mai 1626 be setzte er Ottensheim und versammelte im „Lager zu Ottensheim" seine Bauern, um sie von hier aus zur Belagerung von Linz zu führen. Ein paar Wochen später, in der Nacht vom 17. auf den 18. August, wurde er in Linz durch eine Musketen kugel getötet. Das oben erwähnte Bauernkriegsla ger zu Ottensheim, ein Versammlungs und Nächtigungsplatz für 4.000 Bauern, ist leider nicht mehr aufzufinden. Der heute 92jährige Hofrat Univ.-Prof. Dr. Ernst Burgstaller hat es vor Jahrzehnten noch eruiert, aber nichts darüber veröf fentlicht. Angeblich sollen aufgeschich tete Steine auf Feuerstellen hingewiesen haben. Eine rechtzeitig angebrachte ]. Mittermayr; Die Pfarrkirche Ottensheim und ihre ehemaligen Nebenkirchen. Ottensheim 1967, S. 87. - O. Kampmüller, a.a.O., 1989, S. 12 f.

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