söhnlichkeit ihrer Rassengegensätze zugrunde gehe und zur Lösung ihrer zi vilisatorischen Aufgaben, von denen Bernatzik sprach, nicht mehr vordringe. Als resignierten Trostversuch wertet er hiebei die Gumplowicz-Stelle, daß „wenn wir Österreicher noch kein einig Volk von Brüdern sind, unsere Rassen kämpfe doch historische Berechtigung haben und gewiß mithelfen, eine große historische Aufgabe in der Zukunft zu lösen". Das war 1875 geschrieben wor den, als noch floffnung war, aber es war schon die Moral der „vernünftigen Resignahon". Seltsam weitsichtig erscheint uns die Antwort, die Gumplowicz auf die Um frage nach dem politischen Ideal des 20. Jahrhunderts im Jahre 1897 gab, nämlich den Wunsch nach Rückkehr zum Klein staat. Dieses neue politische Ideal werde noch unterschiedlich bezeichnet. „In Österreich nennt man es Föderalismus, ... in Italien Regionalismus, in England Home-Rule.. Und damit ist Gumplo wicz, nimmt man die Selbstverwaltungs tendenzen in Frankreich noch dazu, für die heute üblichen Forderungen gegen über dem Gemeinschaftsrecht nach mehr Föderalismus und Regionalismus sehr aktuell geworden. Im großen EUBereich konnten vor allem die föderali stisch organisierten Mitgliedstaaten Deutschland und Österreich im Rahmen der Beratungen um den Vertrag von Amsterdam eine Stärkung des Subsidiaritätsprinzips erreichen. Ihm zufolge wird die Gemeinschaft, also die EG, in den Bereichen, die nicht in ihre aus schließliche Zuständigkeit fallen, nur tä tig, sofern und soweit die Ziele der in Be tracht gezogenen Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten nicht ausrei chend erreicht werden können und da her wegen ihres Umfangs oder ihrer Wirkungen besser auf Gemeinschafts ebene erreicht werden können. Die euro päische Gemeinschaft ist gut beraten, wenn sie diesen Grundsatz gewissenhaft erfüllt.^^ Der schleichende Zerfall der Donaumonarchie, deren ehemalige Teile Gegenstand der EU-Osterweiterung sein werden, wobei Zeitpunkt und Details noch in weiter Ferne liegen dürften, hatte ja eine seiner Ursachen darin, daß man den Nationalitäten zu wenig Freiraum gewährte. Brix (FN 9), S. 350. Vgl. Thun-Hohenstein, Der Vertrag von Am sterdam (1997), S. 96 ff.
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