OÖ. Heimatblätter 1998, 52. Jahrgang, Heft 3/4

Anhang Währung: 1938 wurde der Schilling durch die Reichsmark ersetzt. Der Schil ling blieb bis 25. April 1938 gesetzliches Zahlungsmittel, wurde aber vielfach noch weiter verwendet. Die Eintragungen im Hauptbuch von Johann Pammer geben bis Ende Mai 1938 die Beträge in Schilling an, ab Juni in Reichsmark. Die Reichsmark blieb bis 30. November 1945 Zahlungsmittel; das Hauptbuch Johann Pammers gibt ab diesem Zeitpunkt die Beträge wieder in Schilling an. Geldwert: Das Wertverhältnis zwischen Schilling und Reichsmark wurde 1938 so festgesetzt, daß drei Schilling für zwei Reichsmark eingetauscht wurden. Dieses Verhältnis entsprach etwa den Kaufkraftparitäten; das Verhältnis der Lebens haltungskosten hätte einen höheren Schillingwert nahegelegt, die Börsennotierun gen einen niedrigeren. 1945 erfolgte der Umtausch im Verhältnis von eins zu eins, doch war nur ein geringer Teil der Beträge vollständig verfügbar. 1947 kam es zu einer Schillingreform, durch die drei „Altschillinge" gegen einen „Neuschilling" getauscht werden mußten und die auf Sperrkonten liegenden Beträge gestrichen wurden. Für die Berechnung des realen Wertes der Einnahmen im gesamten Zeit raum wurde für die Jahre 1935 bis 1938 ein gleichbleibender Geldwert angenom men. Für die Zeit ab der Währungsumstellung ist die Geldwertentwicklung auf grund der Eingriffe durch die deutsche Regierung schwer nachvollziehbar; gewissen Aufschluß über die Entwicklung geben die Industrielöhne im Gebiet Österreichs, die von 1938 bis 1943 um etwa ein Drittel stiegen. Für die Nachkriegszeit existieren Indizes der Lebenshaltungskosten, die sich auf Angaben des Statistischen Zentral amts und der Wiener Arbeiterkammer stützen und vom Österreichischen Institut für Wirtschaftsforschung veröffentlicht wurden. Aufgrund dieser Angaben wurden die Geldangaben so umgerechnet, daß ein Schilling der Jahre 1935 bis 1937 jeweils den folgenden Wert hatte: Jänner bis Mai 1938:1 Schilling; Juni bis Dezember 1938: 0,7 Reichsmark; 1939: 0,76 RM; 1940: 0,82 RM; 1941: 0,87 RM; 1942: 0,89 RM; 1943: 0,89; 1944: 0,89 RM; Jänner bis November 1945: 0,89 RM; Dezember 1945: 1,25 Schilling; 1946: 1,07 S; 1947: 2,11 S; 1948: 3,21 S; 1949: 4,12 S; 1950: 4,65 S; 1951: 5,95 S; 1952: 6,96 S; 1953: 6,58 S. Arbeitsleistung: Der Umsatz der Schneiderei setzte sich aus Einnahmen für die Arbeitsleistung und Einnahmen für den Handel mit Stoffen und Zugehör zusammen. Für die Fälle, in denen die Einnahmen für die Arbeitsleistung nicht gesondert angegeben sind, mußte dieser Betrag geschätzt werden. Dazu wurde anhand der Fälle, in denen diese Angaben vorliegen, der Preis der Arbeit für die ver schiedenen Produkte verglichen; diese Verhältnisse waren nicht immer gleich, aller dings wirken sich die Schwankungen auf das Endergebnis nicht nennenswert aus. Das Verhältnis der Preise für die Arbeit wurde für die wichtigsten Produkte folgen dermaßen festgesetzt: Anzug: 1; Sakko: 0,55; Mantel: 0,80; Jacke: 0,35; Weste: 0,20; Hose: 0,20-0,25. Einnahmen aus dem Handel: Von den Einnahmen für den Handel verblieb dem Schneider nach Auskunft von Herbert Pammer und Anna Müller ein Zehntel;

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