OÖ. Heimatblätter 1997, 51. Jahrgang, Heft 3/4

Die Regionalgeschichte als QueUe „großer'' Geschichte Von der nachlassenden Wirkung der Ideologien Von Josef Demmelbauer „lA^ltgeschichte und Landesge schichte im Werk Hans Sturmbergers": So überschreibt der vor kurzem verstor bene österreichische Historiker Adam Wandruszka seinen Eintührungsbeitrag zu dem vom OO. Landesarchiv und von der Kulturabteilung des Amtes der o.ö. Landesregierung im Jahr 1979 herausge gebenen Sammelband „Land ob der Enns und Osterreich" mit Autsätzen und Vorträgen Hans Sturmbergers, Jahrgang 1914, der seit 1938 mit kriegsbedingter Unterbrechung im OÖ. Landesarchiv tähg und von 1961 bis 1979 dessen Direk tor war. Wandruszka rühmt an dem Histori ker Hans Sturmberger den weiten Hori zont, mit dem er seine räumlich engen Themen abhandelt: Bei allen „scheinbar nur der oberösterreichischen Landesge schichte gewidmeten Untersuchungen" behalte Sturmberger „doch stets die all gemeine europäische und Weltge schichte im Blick" und suche beide Be reiche wechselseitig füreinander frucht bar zu machen. In diesem Sammelband verweist Sturmberger oft (und öfter als im Personenregister angegeben) auf Ar beiten von Otto Brunner. An den Übun gen und Vorlesungen „des jungen Pro fessors Otto Brunner, der eben damals an seinem bahnbrechenden Werk ,Land und Herrschaft' arbeitete" (Wandruszka), hatte Sturmberger an der Universität Wien teilgenommen. Nicht von Hans Sturmberger soll in der Folge die Rede sein - der umfangreiche Sammelband erweist ihm die gebührende Ehre -, son dern von Otto Brunner. 1998 wäre der österreichische Histo riker Otto Brunner hundert Jahre alt ge worden; 1982 ist er gestorben. Berühmt wurde er vor allem mit seinem Werk „Land und Herrschaft" aus dem Jahr 1939; zwanzig Jahre später lag seine gründliche Neubearbeitung bereits in vierter Auflage vor, die unveränderte fünfte Auflage von 1965 wurde bis 1990 fünfmal nachgedruckt und enthält auf rund zwanzig Seiten einen Anhang über die Länder in der österreichischen Mon archie. Gegenstand des Buches ist nicht die „große" Geschichte, es sind vielmehr regionale Instituhonen in Niederöster reich zwischen dem 13. und 16. Jahrhun dert. Brunner analysiert den Begriff „Land" unter den Gesichtspunkten „Grundherrschaft" und „Landesherr schaft", wobei jene ihr Ende erst durch die endgültige Aufhebung der Patrimonialgerichtsbarkeit 1848 mit ihrer Ver wandlung in den Großgrundbesitz fand, verdeutlicht im Schlußkapitel des 1949 erschienenen Buches „Adeliges Landle ben und europäischer Geist", in dem Brunner die Adelswelt des 17. Jahrhun derts am Beispiel eines niederösterreichi schen Grundherrn erstehen ließ. Eben falls 1949 kam Brunners Aufsatz „Bür gertum und Adel in Nieder- und Ober-

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