OÖ. Heimatblätter 1997, 51. Jahrgang, Heft 3/4

derennsischen Landesregierung. Sie stellte eine moderne politische Verwal tungsbehörde dar, die bis 1918 bzw. 1925 in Kraft blieb. Statthalterei - Allgemeine Reihe, Abteilung Kultus Betrifft u.a.: Kirchen, Pfarrhöfe, Lei chenhöfe (= Friedhöfe), Leichenkam mern, Pfarrbesetzungen, Gehaltsanwei sungen, Patronatssachen, Meßstiftun gen, Kirchenvermögen, Bethäuser, Pfarrpfründen, Aus- und Einpfarrungen, Glocken, Uhren, Orgeln, Armeninstitute Statthalterei - Präsidium Betrifft u.a.: Kultus, Klerus, Kirchen feiern, Andachten, Missionen, Kirchen, Kapellen, Leichenhöfe, Pfarrgebäude, Kirchenvermögen, Akatholiken, Abfälle und Ubertritte, Wohltätigkeitsanstalten Stiftshriefsammlungen (15.-20. ]h.) Weltliche Stiftungen, geordnet nach den Namen der Stifter bzw. der Ortschaften, in denen die Stiftung lag oder gegründet wurde. Kirchliche oder geistliche Stiftungen, nach Pfarreien geordnet. Bezirksverwaltungshehörden Im Jahre 1848/49 wurde die rund hundert Jahre alte Kreiseinteilung Ober österreichs aufgelöst und das Land in zwölf politische Bezirke unterteilt, die von Bezirkshauptmannschaften verwal tet wurden. Schon 1854 wurden statt dessen 46 gemischte Bezirksämter ge schaffen, denen die wiedergegründeten Kreisämter, nun hießen sie Kreisbehör den, in Linz, Steyr, Wels und Ried über geordnet waren. 1859/60 wurden diese Kreisbehörden aufgelassen und ihre Aufgaben an die Statthalterei und die Bezirksämter übertragen. Im Jahre 1868/ 69 traten an die Stelle der gemischten Bezirksämter wieder die zwölf Bezirks hauptmannschaften bzw. städtische Ma gistrate (wie schon 1850-1854). Bis zum Jahre 1911 wurden durch Gebietsauftei lungen drei weitere Bezirkshauptmann schaften eingerichtet. Die Verwaltungs struktur in Oberösterreich umfaßte 18 Bezirksverwaltungsbehörden (15 Be zirkshauptmannschaften und drei Magi strate). Abgesehen von kurzfristigen Ver änderungen während der Zeit des Natio nalsozialismus (Landkreise bzw. Land ratsämter), blieb diese Verwaltungsein teilung bis zum heutigen Tage bestehen. Bezirksämter und Kreishehörden Die Gruppe „Geistliche Angelegen heiten" umfaßt u. a.: - Baulichkeiten und Bauherstellungen an Kirchen- und Pfarrgebäuden - Einkünfte der Schullehrer, Organisten und Mesner - Kirchenvermögen, Stiftungen und Le gate - Friedhöfe und Leichenkammern - Armenversorgung, Spitäler und Heil anstalten - Religionsgemeinschaften, Sonn- u. Feiertage - Vogteibauten, Pfarrerrichtungen, Seel sorger und Pfründner, Anstellungen und Gehaltsanweisungen der Seelsor ger Bezirkshauptmannschaften Die Gruppe „Kirche u. Kultusangele genheiten" umfaßt u.a.: - Bautätigkeit (wie Friedhöfe, Leichen häuser, Orgeln, Pfarrhöfe und Kir chen etc.) - Religionsbekenntnisse - Altkatholiken (Versammlungen, Er richtung einer Pfarrgemeinde)

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