OÖ. Heimatblätter 1997, 51. Jahrgang, Heft 3/4

Sie sind ebenfalls nach Pfarren geglie dert, ausgenommen der kurze Zeitraum von 1830 bis 1842, der ausschließlich nach Sachbetreffen abgelegt ist. - Die einzelnen Pfarrfaszikel enthalten Betreffe, die den hoheitlichen Aufga benbereich widerspiegeln, d.h., Be treffe, die einer Genehmigung des Or dinariatsamtes bedurften bzw. dort hin gemeldet werden mußten: Personalia (Pfarrer, Kapläne, Versetzungen); Umpfarrungen; Bauten/Reparaturen; S tif tungen; Filialkirchen-Betreffe; Weihen (z. B. Altarweihen, Kreuzweg einweihen, Fahnenweihen); ev. Korre spondenz über Ordensniederlassungen - Teilweise in die Pfarrfaszikel einge reiht, zum Teil auch getrennt abgelegt, sind Visitationsberichte, Kommuni kantenberichte, Pfründeninventare, Ehe- und Matrikenangelegenheiten In den Sachfaszikeln der Konsistorialakten sind wieder die allgemeinen Ver ordnungen, Gurrenden, Hirtenbriefe, diözesane Stahstiken (wichhg für Ver gleiche) sowie Betreffe von überregiona ler Gültigkeit zu finden. Für die josephinischen Pfarren inter essant ist vor allem der erste Zeitab schnitt von 1785 bis 1829. Er enthält u. a. Pfarrbezirksbeschreibungen, Dekanats einteilungen, Besetzungen verschiedener Seelsorgestahonen und dokumentiert die Gründungsphase dieser neuen Seel sorgebezirke. Die Konsistorialakten im Diözesanarchiv Linz reichen zeitlich herauf bis zum letzten Bischofswechsel (1981). Für den jüngeren Bestand gilt grundsätzlich die Archivsperre von 50 Jahren. c) Personalakten Es sind dies hauptsächlich Personal betreffe von Priestern unserer Diözese aus dem 20. Jahrhundert. Die jüngste Gruppe umfaßt auch die neuen kirchli chen Ämter wie Ständige Diakone (seit 1972/74), Pfarrassistenten (1993), Pasto ralassistenten (1977, dieses Amt hat sich aus dem Beruf der Seelsorgehelferinnen entwickelt). Für Personalakten gilt eine Akten sperre von 50 Jahren nach dem Tod. All gemeine Personalia (Eckdaten, Verwen dung) sind aus den diözesanen Schema tismen abfragbar. II. Schulakten Mit der Einführung der Schulpflicht 1774 (Volksschulgesetz) und der Schaf fung einer Schulbehördenorganisation bediente sich der Staat der kirchlichen Organe. 1804/05 wurde die Schulauf sicht über die Trivial- und Hauptschulen der Diözesanverwaltung übertragen, in deren Händen sie bis zum Reichsvolks schulgesetz 1869 verblieb. Zu dieser Zeit wurde die Schule endgültig von der Kir chenverwaltung getrennt. Der Schulaktenbestand 1805-1869 wurde - wieder mit Ausnahme der Jahre 1830-1842 - nach Schuldistrikten faszikuliert. Der bekannte Topograph Johann Ev. Lamprecht hat übrigens dazu eine „Schulkarte" verfaßt. Die Schulakten beinhalten neben den allgemeinen Ver ordnungen Eingaben an das Konsisto rium, S chulaufsichtsangelegenheiten, Besetzungen, die Lehrerausbildung (sog. Präparandenkurse) etc. Die Akten des heutigen Schulamtes betreffen lediglich den Religionsunter richt.

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