wurde, hat sich eine schier unüberschaubare Lite ratur angesammelt. Mögen in letzter Zeit die Amerikaner, Fukuyama mit seinem 1989 verkün deten „Ende der Geschichte" durch den globalen Triumph von Demokratie und Markt und - ihn bereits wieder verdrängend - Samuel Huntington mit seinem „Kampf der Kulturen" (1993 und 1996), wonach im 21. Jahrhundert die USA, Europa, Ruß land und Indien auf der einen Seite mit China, Ja pan und dem Großteil der islamischen Welt auf der anderen in einen globalen Konflikt verwickelt sein werden, die Hitliste der - mehr weissagenden als analysierenden - Politologen anführen - oder: angeführt haben -, Carl Schmitt gehört auch heute noch zu den am meisten diskutierten Polito logen Europas. Eigentlich Staats- und Völker rechtler, war er auf Grund seiner bewundernswer ten Bildung auch Philosoph, Theologe, Historiker und Literaturkenner (vgl. seine „Politische Ro mantik" oder sein Theodor-Däubler-Buch „Nord licht"), aber auch umstritten wie kaum einer seines Zuschnitts. In dem nun schon fünften Band „Schmittiana" sind nicht nur „Beiträge zu Leben und Werk Carl Schmitts" enthalten, dies so wie in den vier vorangegangenen Bänden von 1988 bis 1994, er ist zudem eine fast unerschöpfliche Quelle deutschen und europäischen Bildungsgu tes, ohne daß dies hier auch nur in Umrissen skiz ziert werden kann. Übrigens: Die berühmte Schmitt'sche Freund-Feind-Theorie zur Bestimmung des Politi schen (in: „Der Begriff des Politischen") scheint vom „clash of civilizations" des Samuel Hunting ton von den Denkstrukturen her nicht so weit ent fernt zu liegen; aus beiden leuchtet der Mythos vom ewigen Kampf. „Staat, Großraum, Nomos" oder „Völkerrechtliche Großraumordnung mit Interventionsverbot für raumfremde Mächte": diese Arbeiten C. Schmitts sind Vorgängerparallelen zu Huntington, der annimmt, die USA werden in ei nem Streit zwischen China und Vietnam interve nieren und dadurch den „Kampf der Kulturen" auslösen; das wäre im Sinne C. Schmitts ein Ver stoß gegen das „Interventionsverbot für raum fremde Mächte". Wem Bildung im überkommenen Sinn (noch) ein Anliegen ist, den wird „Schmittiana V" ansprechen. Josef Demmelbauer Joseph Listl / Dietrich Pirson (Hrsg.): Handbuch des Staatskirchenrechts der Bundesrepublik Deutschland. Bd. II. 2., grundlegend neu bearbeitete Auflage. Berlin: Verlag Duncker & Humblol, 1995. Leinen, 1.240 Seiten. Band I und II zusammen: S 1.154,-. Band I dieses imponierenden Handbuches wurde hier in Heft 2/1995 besprochen. Aus den sieben Abschnitten des zweiten Bandes sei zu nächst der IX. Abschnitt herausgegriffen, über schrieben mit „Gewährleistung kirchlicher Mit wirkung im Bildungswesen". Darin sind u.a. be handelt: - das elterliche Erziehungsrecht im Hinblick auf Religion (Jestaedt, S. 371 ff.), - Kirchen und staatliches Schulsystem (Lecheler, S 415 ff.), - Religionsunterricht (Link, S. 439 ff.), - Kirchen als Schulträger (Loschelder, S. 511 ff.). Der X. Abschnitt ist der kirchlichen Betäti gung in Caritas und Diakonie gewidmet. In weite ren Abschnitten wird der Gewährleistung des öf fentlichen Wirkens der Kirchen (Massenmedien, Sonntag und kirchliche Feiertage) sowie dem kirchlichen Dienst- und Arbeitsrecht nachgegan gen. Die Polizeiseelsorge behandelt Heintzen (S. 985 ff.); im letzten Abschnitt geht es u.a. um den Schutz von Religion und Kirchen im Straf recht und im Verfahrensrecht (Eser, S. 1019 ff.) und um den Rechtsschutz der Kirchen durch staatliche Gerichte (H. Weber, S. 1047 ff.). So wie Bd. I ist Bd. II buchbinderisch erst klassig gebunden; der Gesamtpreis beider Bände von S 1.154,- ist für österreichische Verhältnisse ungewöhnlich niedrig. Josef Demmelbauer
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