OÖ. Heimatblätter 1997, 51. Jahrgang, Heft 3/4

11. Sehenswürdigkeiten im Orte und Umgebung: Sind aus der beiliegenden Kundmachung des Verschönerungsvereines zu entnehmen. 12. Weitere Annehmlichkeiten im Orte: Besonders günstige Gelegenheit zur Jagd und zur Fischerei und zu Gondelfahrten in den Donauauen. 13. Ausflüge in die Umgebung: Siehe Post 11. Angabe der Entfernung in Gehstunden: Siehe Post 11. 14. Verfügbare Wohnungen: a) in Gasthäusern: Sind nach Bedarf vorhanden. b) in Privathäusern: ebenso Adressen der Wohnungsvermieter: Gasthaus zur Krone, zum Goldenen Ochsen, zum Weißen Lamm, zur schönen Aussicht und verschiedenen Private. 15. Durchschnittspreise: Für ganze Wohnungen: sind verhältnismäßig auch gegen kleinere Orte billig; die Preise sind dem Ubereinkommen überlassen. Für einzelne Zimmer (je nach Bettenzahl): 1 Zimmer mit 1 Bett 40-60 x 1 Zimmer mit 2 Betten 70-90 x 16. Preise für Milch: 10 x pr Liter Cafe: 10 x pr Glas oder Schale, pr Portion 20 x Mittagessen (Suppe, Rindfleisch, Gemüse): 35-40 x Braten: 30-40 x 17. An wem zu wenden um Auskunft: Gemeindevorstehung Enns, Verschönerungsverein Enns. Diesen Fragebogen hatte Bürgermei ster Roman Schuhbauer gemeinsam mit den Gemeinderäten A. Bitzan und Fr. Heibl, dem Gemeindeausschuß Ritter v. Kathrein und Stadtarzt Dr. Appenauer beraten und am 26. April 1888 beant wortet. Die amtliche Fremdenmeldung war Mitte vorigen Jahrhunderts vorgeschrie ben. Gemeinderat W. Cilharz bezog sich auf die Verordnung des Ministeriums des Inneren und der obersten Polizeibe hörde vom 15. Februar 1857, wonach je der Fremde von Seiten der Gastwirte, Herbergen und sonstigen Unterstands gebern binnen längstens 24 Stunden, Dienstboten, Lehrlinge und sonstige Ar beitsgehilfen binnen längstens drei Ta gen nach ihrem Eintritt gemeldet werden müssen. Hievon setzte Cilharz in einem Rundschreiben die Hausbesitzer in Kenntnis und machte darauf aufmerk sam, daß sie auch jede Mietpartei in ih rem Hause verständigen müssen.^" Eine weitere Maßnahme, welche im Interesse des Fremdenverkehrs gelegen ist, betrifft die Sperrstunde der Gaststät ten. Bürgermeister List richtete 1879 eine gedruckte Kundmachung" an Gaststät ten u. dgl., in welcher es heißt: „Die Wirts- und Kaffeehäuser sowie sonstige Schänken in allen Orten dürfen nicht länger als bis Mitternacht offenhalten. Die hiesigen 3 Kaffeehäuser brau chen ausnahmsweise erst um Ein Uhr nach Mitternacht schließen. Das Verwei len der Gäste bei verschlossenen Türen " StA, Sch. Fremdenverkehr, „Gurrende", sämtli che P. .T Hausbesitzer der Stadtgemeinde Enns am 10. Dezember 1862. Druck, Wimmerische Buchdruckerei Linz. " Ebenda, Kundmachung der Gemeindevorste hung der 1 f. Stadt Enns am 1. Juli 1879. Druck J. Wimmer in Linz.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2