OÖ. Heimatblätter 1997, 51. Jahrgang, Heft 3/4

schaftlichkeit im Vordergrund. So schreibt er im Dezember 1782: „Seelsor ger reden sich auf das Drängen des Vol kes aus, an abgebrachten Feiertagen fei erlichen Gottesdienst zu halten. Da nun der auf die alten Gewohnheiten ohnehin sehr vergessene Land- und Handwerks mann in dem Hang zum Müßiggang noch mehr verstärkt wird, wenn an sol chen Tagen die Feierlichkeiten in den Gotteshäusern gehalten werden. Die Geistlichen sollen sich auf das beste hende Verbot beziehen." Oder am 20. Jänner 1783: „Es soll dem Volke durch Unterricht und Uber zeugung begreiflich gemacht werden, daß an den von der Kirche selbst aufge hobenen Feiertagen die Arbeit ein Gott viel angenehmeres Werk als der schädli che Müßiggang unter dem Deckmantel der Feier sei." Den Kontakt zu den Untertanen ließ Joseph II. vielfach über die Geistlichen herstellen. So heißt es in einem Schrei ben vom 23. September 1782, „daß unter den auf der Kanzel dem Volke zu publi zieren kommenden Verordnungen, jene über Kommerzial, Handwerk, Strassenbau oder Pferdegestütterei nicht verstan den sind." In Hinkunft wird dies auf der Verordnung vermerkt. Wichtig hingegen schien ihm im August 1783 „am näch sten Sonntag von der Kanzel zu verlaut baren, daß Deserteure sofort zu melden sind. Geistliche haben auch das ganze Jahr über auf die schwerste Verantwor tung und Bestrafung bei Nichtbefolgung hinzuweisen". Wie sehr er aber in die Tätigkeit der Geistlichen eingegriffen hat, zeigt ein Schreiben vom Februar 1783 an alle Dekante: „Seine kaiserl. königl. Majestät haben anhero in Erinnerung gebracht. 1. daß jeder Prediger in seiner Pre digt an die Lehre des Evangeliums hal ten, sich keineswegs doppelsinniger Ausdrücke oder ungeziemende Anspie lungen bedienen und nicht auf Neben dinge eingehen soll, 3. daß sich einige obgleich verdeckte Anzüglichkeiten auf die Gesetzgebung oder Staatseinrichtung unter sonst be stehender schwerer Strafe erlauben, 6. daß der Prediger nicht nur zur Aufklärung des Verstandes, sondern, und zwar vorzüglich zur Pflanzung und Stärkung der Tugenden und Besserung des Herzens einrichte, 7. daß er in den Predigten, besonders auf dem Lande, mehr der freundschaft liche als eines Redners Ton annehme. 8. Alle Predigten sollen schriftlich aufgesetzt und dann aufbewahrt wer den." Oder das Schreiben vom 13. Februar 1783: „Pfarrer, besonders jene, die keine Kapläne halten, dürfen Kirchweihtage in entfernten Orten nicht besuchen." Oder das Schreiben vom August 1782: „In fast allen Pfarreien der k. k. Erb staaten war es üblich, daß bei der Auf nahme in die Christenlehr-Bruderschaft und am Titularfesttag von allen Vorste hern und Vorsteherinnen während des Hochamtes ein feierlicher Eid auf das Evangelienbuch abgelegt wird. Da es sich dabei um eine blosse Zeremonie und nicht um eine richtige religiöse Handlung handelt, und weil dieser Eid auch von vielen kaum halbgewachsenen Mägdelein und Knaben abgelegt werden muß, wird von S. M. angeordnet, daß dies künftig eingestellt werden soll. Die ser Eid ist bei allen Universitäten und la teinischen Bruderschaften ausdrücklich verboten."

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2