OÖ. Heimatblätter 1996, 50. Jahrgang, Heft 1

- Heimarbeit in Handwerk und Gewerbe am Hof, meist ohne öffentliche Anerkennung; am ehesten hatten noch Witwen die Möglichkeit zur eigenständigen Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit. - Berufe, die außerhalb des unmittelbar bäuerlich-gewerblichen Bereichs lie gen und traditionell (auch) von Frauen ausgeübt werden: Hebamme, Lehrerin, Schneiderin; ihre Lebensgrundlage scheint auch ohne Einkommen eines Mannes gesichert gewesen zu sein. Nach der Häufigkeit ihres Auftretens finden sich konkret: aus dem rein bäu erlichen Bereich die Bezeichnungen: (gewesene) Bäuerin, Häuslerin, Auszüglerin am.. ./Auszugsbäuerin, Bauerstochter, die mit insgesamt 40 Nennungen die einheit lichste und gleichzeitig größte soziale Gruppe stellen.Nur mehr teilweise zuzuord nen sind Mitbesitzerinnen, (gewesene) Hausbesitzerinnen, Hausbesitzersgattinnen und -töchter, die wohl eher dem Handwerks- beziehungsweise gewerblichen Bereich (Marktbürgertum) angehören dürften. Die gleiche Frage der Zuordnung stellt sich auch bei dem Attribut Privat / Private / Privatin mit einer relativ hohen Anzahl von Frauen; in der Altersstruktur liegt ein deutlicher Schwerpunkt bei den über 60jährigen. Wesentlich größere soziale Bandbreite zeigt die Gruppe der Gewerbetreiben den - Handwerker - Arbeiter: der Werkmann der BB, der Bahnhofsvorstand, der Maschinist, Maurermeister, Schuhmacher, Korbflechter, Bergmann, Zimmermann, Hilfsarbeiter und Hammerschmied werden als Ernährer von Familien genannt und geben ihren Frauen Identität, dazu kommen Kaufmänner, Brauer, Gasthausbesitzer, Müller und Gemischtwarenhändler.^' Mit eigenen Berufen vertreten sind zwei Schneiderinnen, zwei Hebammen, eine Lehrerin (eine Kandidatin), dagegen drei Lehrersgattinnen (wohlgeborene Frau) sowie eine Gastwirtin und eine Haushaltsgehilfin. Die Definition von Frauen erfolgt, wie die nur bei Frauen verwendeten expli zit „relationellen" Bezeichnungen als -gattin, -witwe und -tochter nahelegen, auf ver gleichbare Art und Weise wie in der spätmittelalterlichen Ständelehre vornehmlich über Beruf und soziale Stellung des/eines Mannes. Seltene Ausnahmen wie beson ders gute Voraussetzungen, große persönliche Anstrengungen oder auch Notsituahonen ermöglichen es Frauen, zuweilen aus dem Schatten der Männer herauszutre ten. Familienstand Ganz in mittelalterlichem Denken und Tradition hat über die Fixierung im sozialen Kontext hinaus der Familienstand zentrale Bedeutung für die Idenhtät. Zusätzlich zur doppelten namentlichen Zuordnung zu Haus und Familie wird die " Manche von ihnen tragen den Hausnamen sogar ohne Bezug zum meist männlichen Besitzer wie die „Bergerin", die „Brindlin"; meist jedoch wird der Hausname mit der Stellung in der Familie verknüpft: „Petermaiertochter", „Strickerkind" etc. Jedoch auch eine mit 33, eine mit 94. Bürgersfrau, Landhausinspektorswitwe; Sonderformen: zum Beispiel eine Ausnehmerin.

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