anzupassen. Die geforderten Unrgründungen wurden den Vereinskassen allerdings alles andere als leichtgemacht. Zwar hatte der Wiener Verband schon frühzeitig ein Musterstatut ausgearbeitet, das seine angeschlossenen Kassen als Versicherungsver eine gemäß den Bestimmungen des Krankenversicherungsgesetzes und des Vereins gesetzes von 1852 auswies und an dem die Vereinskassen dann auch die bei den politischen Behörden vorgelegten neuen Statuten ausrichteten, dennoch kam es in einer ganzen Reihe von Kronländern zu massiven Behinderungen durch die Bezirks hauptmannschaften und Statthaltereien. Oberösterreich machte hier keine Aus nahme. Auch die Linzer Kasse blieb von Behördenschikanen nicht verschont. So übergab ein Bediensteter der Stadt Linz die ihm im Dienstwege zugegangenen Akten der Vereinskasse einem anderen, in Gründung stehenden Krankenversicherer zur Einsicht, die Statthalterei wiederum verschleppte das Verfahren. Der Gemeinde beamte konnte durch ein klärendes Gespräch mit dem Linzer Bürgermeister relativ leicht zur Einhaltung seiner Dienstpflichten bewogen werden.Schwieriger lagen die Dinge bei der Statthalterei. Im Dezember 1888 legte die Kasse einen am Wiener Musterstatut ausgerichteten Entwurf mit der Bitte um Rückäußerung vor. Die Statt halterei entsprach dem Anbringen und forderte im Jänner 1889 verschiedene Ände rungen. Die Kasse überarbeitete das Statut, sodann wurde es Ende Jänner 1889 auf einer Delegierten Versammlung beschlossen und sogleich der Statthalterei zur Genehmigung vorgelegt. Ab nun ruhte das Verfahren. Die Kasse stand aber unter erheblichem Druck, es war zu diesem Zeitpunkt klar abzusehen, daß ihr bei nicht fristgemäßer Umgründung erhebliche Schwierigkeiten entstehen würden, ja mögli cherweise sogar die Auflösung drohte. Nachdem die Statthalterei monatelang untä tig blieb, unternahm die Kassenleitung dort eine persönliche Nachfrage; dabei wur den die eingereichten Statuten unter einer größeren Anzahl anderer unerledigter Akten aufgefunden. In dieser Lage entschloß sich die Kasse zu einem für die Zeit recht ungewöhnlichen Schritt: man unternahm einen Vorstoß bei der Aufsichtsbe hörde, dem k. k. Ministerium des Inneren, und brachte die Statuten dort Anfang April mit der Bitte um Genehmigung ein. Das Ministerium handelte schnell und wies noch im April die Statthalterei an, die Statuten zu genehmigen. Diese (die Statt halterei) ließ sich aber auch durch das Innenministerium zu keiner sonderlichen Eile drängen, worauf das Ministerium Ende Mai in einem in ganz ungewöhnlich harrschem Ton gehaltenen Erlaß seine Weisung vom Vormonat wiederholte. Nun erst handelte die Statthalterei, die Statuten wurden genehmigt.^^ In der Geschichte der Linzer Arbeiterkrankenkasse war das Jahr 1889 noch aus einem anderen Grund eine Zäsur. Über einen Zeitraum von zwanzig Jahren hatEbenda, 18. OÖLA, Statthalterei, Schuber 1162, Anschreiben an Statthalterei, 15. Dezember 1888; Erlaß Statthal terei, 5, Jänner 1889; Anschreiben Kasse an Statthalterei, 27. Jänner 1889; Anschreiben Kasse an k. k. Ministerium des Inneren, 5. April 1889; Erlaß k. k. Ministerium des Inneren an Statthalterei vom 26. April 1889, Zl. 6863 aus 1889, sowie Erlaß des k. k. Ministeriums des Inneren vom 25. Mai 1889 an Statthalterei, ZI. 9638 aus 1889.
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