OÖ. Heimatblätter 1996, 50. Jahrgang, Heft 1

Daran änderte auch die Tatsache nichts, daß sie nach wie vor den Bestimmungen der Vereinsgesetze unterworfen warend^ Nach der Verabschiedung des Hilfskassengesetzes von 1892 konnten sich die Vereinskassen als Hilfskassen registrieren lassen. Da die organisierte Arbeiterschaft diese Kassenform aber zufolge der auch dort möglichen erheblichen behördlichen Einflußnahme eher mied, blieb die Anzahl sol cher Hilfskassen gering. Auf den ersten Blick überraschen mag der hohe Anteil der bei der Arbeiterschaft äußerst unpopulären Betriebskassen. Dies erklärt sich aus dem Zeitpunkt der Erhebung im Frühjahr 1890. Das Gesetz von 1888 war erst seit knapp einem Jahr in Kraft, das gesamte System der Krankenversicherung war also gerade im Aufbau, die subsidiär vorgesehenen Bezirkskassen standen eben in Grün dung oder waren noch gar nicht gegründet. Noch in den 1890er Jahren änderte sich das Bild aber zugunsten der Bezirkskassen, insbesondere als diese ab der Mitte des Jahrzehnts zunehmend unter die Führung tatkräftiger Funktionäre der Arbeiterbe wegung gelangten. Ende 1897 bot sich folgendes Bildd® Betriebskassen Genossenschafts kassen Bezirks kassen Vereinskassen Baukassen Summe 1897 1.369 (=46,7%) 858 (= 29,3 o/o) 570 (= 19,40/0) 125 (= 4,3 0/0) 5 (= 0,10/0) 1890 1.443 (= 47,5 0/0) 663 (= 21,8 0/0) 555 (= 18,3%) 54 (= 1,8 0/0) (1890 als Genossenschaftskasse gezählt) Die insgesamt 2,285.233 versicherten Personen verteilten sich auf diese Kassen: Bezirkskassen Betriebs- und Baukassen Genossenschafts kassen Vereinskassen 1897 40,00/0 26,60/0 16,70/0 16,70/0 1890 30,10/0 31,40/0 14,20/0 16,10/0 Noch deutlicher tritt die Entscheidung der Arbeiterschaft zugunsten der freien Vereins- und der Bezirkskassen hervor, wenn man den durchschnittlichen Ver sicherungsstand betrachtet: 1897 1890 Vereinskassen 3.097 4.480 Bezirkskassen 1.608 813 Baukassen 532 320 Genossenschaftskassen 450 320 Betriebskassen 447 326 Arbeiterschutz, Jg. 1890 (1. Jg.), Nr. 1 bis 5. Nach Arbeiterschutz, Jg. 1890 (1. Jg.), Nr. 1 bis 5; Arbeiterschutz, Jg. 1897 (8. Jg.), Nr. 2, 30 f.

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