OÖ. Heimatblätter 1995, 49. Jahrgang, Heft 3

Zusammenfassend stellt sich die kirchliche Entwicklung Wartbergs folgen dermaßen dar: Eine adelige Eigenkirche wurde im letzten Drittel des 11. Jahrhun derts in das Beziehungsgeflecht der Diözesanordnung eingebunden, wobei das bischöfliche Eigenkloster Kremsmünster besondere Rechte beanspruchte. Seit dem frühen 12. Jahrhundert galt Wartberg offenbar als Pfarre, in der Kremsmünster das Sagen hatte, ohne bischöfliche Kontrollrechte aufheben zu können. Im letzten Vier tel des 12. Jahrhunderts strebten Bistum und Abtei in dieser Frage konträre Stand punkte an, die schließlich zu urkundlichen Fälschungen führten. Das Bistum Passau setzte sich im Besitz der Pfarre durch. Uber die Schicksale des Resthofes zu Wartberg gibt es keine direkten Infor mationen; einige Überlegungen können weiterhelfen. Es ist bekannt, daß die Losen steiner und Starhemberger auf die Gundakare (von Steyr) des 12. Jahrhunderts zurückgehen. Dietmar von Steyr konnte 1252 durch einen Vertrag mit Przemysl Ottokar Ansprüche auf Hofmarkgüter - dem direkten Erbe der Traungauer - durch setzen. Im Besitz der Hofmark Steyr scheinen aber die Wartberger Liegenschaften nicht auf. Auch beim Würzburger Besitz (Burg Wels), der 1207 an die Babenberger ging, ist der Resthof nicht angegeben." Demnach müßte das „Aigen" der Traun gauer noch im 12. Jahrhundert verliehen worden sein. Ortolf von Losenstein ist um 1170 als Dienstmann Otakars IV. genannt." Zumindest der randliche Splitterbesitz der Herrschaften Burg Wels und Seisenburg in Wartberg spricht dafür, daß vor der Belehnung die Kolonisation der Umgebung fortgeschritten war und ebenfalls den Traungauern dienende Bauern Randbesitz des Hofes innehatten und nutzten. Als Konsequenz dieser Ausführungen darf ein Ergebnis zusammengefaßt werden: Der den steirischen Otakaren gehörige Eigenbesitz zu Wartberg dürfte an der Wende vom zweiten zum dritten Drittel des 12. Jahrhunderts als Lehen an die Losensteiner gekommen sein. Vermutlich war der Hof damals noch nicht aufgelöst." Da mit der allmählichen Ablöse des Eigenkirchencharakters durch ein Pfarrzentrum auch innere Bindungen der früheren Villikation verlorengegangen waren, zerfiel in den folgenden Jahrzehnten dieser Losensteiner-Besitz sehr rasch. Welche Siedlungsteile dabei entstanden, ist indirekt in den Landhuberverzeichnissen angedeutet. Landhuber waren seit Entwicklung der großen Landgerichte im 13. Jahrhundert als Rechts beistände (Beisitzer) an Gerichtstagen tätig. 1572 sind beim Scharnsteiner Landge richt folgende Hintersassen angeführt: Haus am Platz (CNr. 10), Winkelschneider haus (GNr. 13), Kroisbäckenhaus (CNr. 15), Tafern am Anger (CNr. 51) und Tafern an der Kalkgrub (CNr. 6)." Bei zwei dieser Häuser lassen sich später noch Klein dienste nachweisen.'^ Alphons Dopsch, Die landesfürstlichen Urbare Nieder- und Oberösterreichs aus dem 13. und 14. Jahrhundert (Wien 1904), 222. Franz Sekker, Burgen und Schlösser, Städte und Klöster Oberösterreichs (Linz 1925), 101. " Das bedeutet aber nicht, daß nur das „Haus am Platz" vorhanden war; die ehemalige Villikation könnte als Taverne die „Tafern am Anger", als Mühle die „Kreuzmühle" umfaßt haben. " Urbar Scharnstein 1572, Hofkammerarchiv, NÖHA 1166, fol. 74. Im Landhuberverzeichnis 1581 (Ur bar Altpernstein, NÖHA 1163, fol. 207) ist auch noch die Tafern an der Brucken genannt. HA Leonstein-Urbar 1591, fol. 56 und 58: Tafern am Anger und Kroisbäck.

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