ausgelöst hatte, flurbereinigt worden/^ Zu diesem Vorgang ist auch die Notiz zu 1093 in Beziehung zu setzen, in der Kremsmünster der Zehent bestätigt wurde. Heute wird angenommen, der Zehentempfang vor dem 12. Jahrhundert sei kein Beweis für eine „Pfarrfunktion".-'® Die Notizen zu 1083 und 1093 sind zwar (offenbar im Konflikt mit Passau) „stiftsfreundlich" verfremdet worden, an bestimm ten Aussagen ist aber kaum zu zweifeln. Wenn also der Vorgang einer „Umpfarrung" erwähnt wird, so ist dies - fernab der Begriffe aus späterer Zeit - ein Indiz dafür, daß die Seelsorge einer Eigenkirche nicht mehr allein auf die Hintersassen des Eigenkirchenherren ausgerichtet werden sollte, sondern ein Seelsorgezentrum nun territoria len Gesichtspunkten folgte. Pfarre im heutigen Sinne dürfte Wartberg um 1083 aber nicht gewesen sein. Es muß auffallen, daß hier im Süden Oberösterreichs eigen kirchliche Tendenzen (siehe die Ulsburgkirche oder die bambergische Kirche im Garstental) noch lange anhielten. Allem Anschein nach scheint mit der Widmung der 9 Joch der Zerfall eines Althofes begonnen zu haben. Wann seine weitere Aufgliederung erfolgte, bleibt zunächst im Dunkel. Der „marchio" Otakar, der das „predium" (Mayrgut) den Mön chen von Kremsmünster schenkte, könnte der steirische Markgraf Otakar II. (10821122) oder Otakar III. (1129-1164) sein. Als Entscheidungshilfe mögen die aus dem Ulsburggau gewonnenen Größenverhältnisse von Hufen dienen.®' In Analogie dazu bleibt festzuhalten: Unter Otakar wird sehr wahrscheinlich Otakar II. verstanden, der als „marchio Otacher" 1093 die Vogtei über die Ulsburgkirche auf dem Georgen berg besitzt."® Nun wissen wir, daß sowohl der Losensteiner- als auch der Pernsteiner-Besitz in Wartberg auf den Landesfürsten zurückgeht, allerdings auf verschiede nen Wegen, d.h., das Gut in Aigen muß schon lange vor dem „Losensteiner-Resthof" über die Form einer Belehnung ausgegliedert worden sein. Die Kulturfläche dieses Bauerngutes entspricht genau einer „bayrischen Hufe". Wenn man diese mit der Größe des Mayrgutes vergleicht, bleibt nur ein konsequenter Schluß: Das Aig nergut muß zumindest eine Generation vor der Übergabe des Mayrgutes abge trennt worden sein, zu einer Zeit, als solche Hufengrößen ein Leitbild waren."' ■ Anette Zurstraßen, Die Passauer Bischöfe des 12. Jahrhunderts. Studien zu ihrer Klosterpolitik und zur Administration des Bistums (Passau 1989), 21. ' Siegfried Haider, Zum Niederkirchenwesen in der Frühzeit des Bistums Passau (8. bis 11. Jahrhun dert), in: Das Christentum im bairischen Raum von den Anfängen bis ins 11. Jahrhundert, Hrsg. Egon Boshof und Hartmut Wolf (Wien 1994), 369. ' Krawarik, wie Anm. 36, 244. Hufenanalysen zeigten deutlich, daß bestimmte Größen schwerpunkt mäßig bestimmten Zeitperioden zugeordnet werden können. So kam es im Altsiedelland des Tales im letzten Drittel des 11. Jahrhunderts kaum mehr zur Bildung von sogenannten „bayrischen Hufen" mit einer Kulturfläche von 45 Joch; demgegenüber war in dieser Zeit die Hufe um 36 Joch charakteri stisch. Im zweiten Drittel des 12. Jahrhunderts pendelten sich Hufengrößen auf ca. 25 Joch ein. ' ULE II, 720, n 10. Diese Notiz betrifft kirchliche Regelungen im Bereich des Kremstales, wo auch die „Pfarre" Wartberg angesprochen ist. Ein Blick auf die herrschaftliche Verteilung festigt diese Annahme. Der „Pernsteiner'-Anteil ist offen bar eine blockartige Abspaltung am Rande des Althofes; wäre das Mayrgut zuerst abgeteilt worden, würde eine schwer verständliche „Lücke" im landesfürstlichen Besitz entstehen.
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