OÖ. Heimatblätter 1994, 48. Jahrgang, Heft 3

Goiserei Bader und Ärzte aus der Familie Pemdaimer von 1769 bis 1893 Von Karl Pilz t Im Ortszentrum von Bad Geisern liegt an der Marktstraße das Perndanner-Haus (Konskriptionsnummer Gei sern 8), dessen steinerner Rundbogen über dem Haustor die Jahreszahl 1549 aufweist. In dem behäbigen und für das alte Dorf Geisern typischen Wohnge bäude wirkten von 1769 bis 1893 vier Bader und Ärzte aus der Familie Perndanner. Sie waren bedeutende Persön lichkeiten, die in den Chroniken von Geisern wiederholt lobend erwähnt wer den.^ Der erste Perndanner namens Mar tin - er wurde 1732 in Unterach am At tersee geboren und schrieb sich im Un terschied zu seinen Nachkommen noch Pernthaner - scheint in Chroniken und Familienurkunden als Chirurgo und Wundarzt bzw. als balneator et chirurgus auf. Im Jahre 1769 hatte er eine alte Ba dergerechtigkeit, die bis dahin von 1665 an drei Generationen lang von einer Fa milie Voß (Großvater Johann, Sohn Paul und Enkel Johann) ausgeübt worden war, käuflich erworben. Im Kaufvertrag ist folgender Passus interessant: „Von der kaiserl. Königl. Herrschaft Wilden stein coirdet auf eingelangter SalzamtsVerordnung ... die Johann Voß Baderge rechtigkeit zu Goyssern ungeachtet des zwischen ihnen und deren Ankaufern per 1200 fl. gemachten Handels und in Aussicht, daß der neue Kaufer die Arztenslöhne allzuhoch ansetzen mechte, dem Ehrengeachteten Pernhaner... or dentlich verkauft um per 800 Gulden." Das Salzamt legte wohl Wert darauf, daß der neue Chirurgus die fast durch wegs minderbemittelte Bevölkerung zu möglichst niedrigen Arzttaxen behandle, was ihm bei einer dem alten Bader ange botenen hohen Ablöse von 1.200 Gul den wohl nicht recht möglich gewesen wäre, so daß von Amts wegen die Kauf summe auf 800 Gulden herabgesetzt wurde. Es gab anno dazumal von selten der salinenamtlichen Verwaltung im Kam mergut schon eine Art von Fürsorge für die im Salz- und Holzwesen beschäftigte Bevölkerung; einerseits bekam der fast erblindete Bader Johann Voß nach 41jähriger Tätigkeit im Gesundheitswesen bzw. nach seinem Ableben dessen Witwe eine Gnadenpension, anderer seits diktierte das Salzamt eine Ermäßi gung der zwischen Voß und Pernthaner ausgehandelten Ablösesumme für die Badergerechtigkeit und verpflichtete da für den neuen Wundarzt und Bader, die „Arztenslöhne" (Behandlungstarife) möglichst niedrig zu bemessen. Am 7. Juli 1769 wurde dem ehrenge achteten Bader, Chirurgen und WundErwähnt auch bei Sophie Sobotik, Zusammen fassung über das Leben und Wirken der vier Arztgeneralionen Perndanner, maschinschrift lich, Goisern 1979.

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