OÖ. Heimatblätter 1994, 48. Jahrgang, Heft 3

der Kirchenbücher in den Gemeinden helfen. Meisterbücher plus Kirchenbücher lie fern dem Sozialhistoriker Daten, die sonst kaum ermittelbar wären. Die Kosten des Einkaufs Eine Aufnahmegebühr in die Zunft war schon immer üblich. Dazu kamen Bewirtungskosten für Prüfmeister und andere Gebühren, die im Einkaufsbuch nicht erwähnt werden. Kindrath berichtet, daß „als Einkaufsgeld 1 Pfund Pfennig zur Stiftung eines Jahrestages an die Lade" gezahlt werden mußte," und erwähnt, daß dieses Beitritts geld mit der Zeit auf zwei bis vier Gulden erhöht wurde. Dagegen spiegeln sich in unserem Einkaufsbuch die Napoleonischen Kriege, die nachfolgenden Wirtschaftskrisen und die Einführung des Papiergeldes mit stän digen Änderungen der Gebührenhöhe, auch können soziale Bedingungen einflie ßen. Schon in den ersten Eintragungen von 1799 kauft sich Mathias Meisinger um sieben Gulden ein, dagegen zahlen im gleichen Jahr die beiden neuen Marktmei ster Franz Hummel aus Hofkirchen und Benedikt Wilhelm aus Lembach je zwölf Gulden. Die Höhe ändert sich häufig und pendelt bis 1810 zwischen sieben und zehn Gulden, ohne daß ein System für unterschiedliche Beiträge erkennbar wird. Auch die unterschiedlichen Titel Meister, Mitmeister, Marktmeister und Gaymeister las sen sich in keine Beziehung zu unterschiedlichen Beiträgen setzen. Im Jahr 1811 sinkt der Betrag plötzlich auf vier Gulden „in Valuta" oder steigt wahlweise auf 20 Gulden, also den fünffachen Betrag in Bancozetteln, dem damals noch neuen Papiergeld. Im gleichen Jahr muß Joseph Meisinger aus Pfarrkirchen nur noch zwei beziehungsweise zehn Gulden zahlen, ein Spiegel der damaligen Wäh rungsturbulenzen. Danach steigt der Beitrag von 1812 bis 1832 von sieben Gulden auf zwölf Gulden und 30 Kreuzer Valuta. Nur die Jahre 1816 und 1817 bilden eine Ausnahme mit 27 Gulden für Paul Plochberger und 18 Gulden für Georg Mayerhofen Ab 1832 erscheint hinter dem gezahlten Betrag häufig der Hinweis „Schein", vielleicht um gegen den Meister später einen Regreßanspruch zu haben, falls das Papiergeld an Wert verlor. Von 1841 an halbiert sich die Gebühr auf vier Gulden und sechs Kreuzer und bleibt so mit geringen Schwankungen bis 1862. Erst die letzte Eintragung im Buch steigt wieder auf fünf Gulden. Jahresbeiträge zur Zunft Auch die Beiträge der jährlichen Zahlungen änderten sich für die Mitglieder. Waren es ursprünglich nur 20 Kreuzer, stieg der Beitrag ab 1807 auf einen Gulden Karl Kundrath, Das Gewerbe in Hofkirchen im Mühlkreis, in: Heimatbuch Hofkirchen im Mühlkreis, S. 89.

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