OÖ. Heimatblätter 1994, 48. Jahrgang, Heft 3

Finanzgebarung der Ennser Filiale 1843-1847 Comite dann mehrere Abmeldungen von Vereinsmitgliedern nach Steyr, was dazu führte, daß die Delegation erklärte, den finanziellen Abgang der Ennser nicht mehr länger decken zu können. Anhand einer Gegenüberstellung wiesen sie nach, daß die Ennser Filiale nur 1843 positiv bilanziert hatte.'^ Das Schreiben schlug in Enns wie eine Bombe ein und brachte einen jahre lang aufgestauten Ärger zum Ausbruch. Die Antwort fiel dementsprechend aus: Der Delegation müsse doch bekannt sein, daß die Fortbildungsanstalt Enns von der Grazer Direktion ohne Vorbehalt genehmigt worden ist, ebenso die Ernennung und Besoldung des Kustos. Es können also diese Beschlüsse auch nur von der Direktion aufgehoben werden, nicht jedoch von Steyr.'® Im übrigen wolle man wissen, was mit jene 3.000 Gulden geschehen sei, die Steyr von den oberösterreichischen Ständen zur Förderung des Vereines erhalten hat. Enns sei aus dieser Summe nie beteilt worden. Außerdem habe es immer gehei ßen, daß die Prämien für die Zöglinge der Bildungslehranstalten aus einem dafür eingerichteten Fonds von 1.200 Gulden bezahlt würden. Nun aber müsse man fest stellen, daß diese Prämien aus den Ennser Mitgliedsbeiträgen bestritten worden sind. Deshalb müsse man den dreimal geäußerten Dank für die Prämien nunmehr ausdrücklich zurücknehmen. Außerdem wären in der Kostenaufstellung gravie rende Fehler. Die Ennser sähen nur zwei Möglichkeiten: Entweder übernehmen die Steyrer auch weiterhin den Ennser Abgang, so lange sie der dortigen Delegation unterstellt sind, oder sie suchen sich eine andere. Allerdings müßte Steyr dann noch den dem Mitgliederstand von 1846 entsprechenden anteiligen Betrag von SubvenEbenda, Korrespondenz, Abschrift eines Schreibens vom 14. Dezember 1847. Ebenda, Korrespondenz, Abschrift der Antwort vom 16. Jänner 1848.

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