OÖ. Heimatblätter 1994, 48. Jahrgang, Heft 3

1956 bis 1960 die Bände 2 bis 4 folgten, ein Registerband schloß das Werk abd^ Um die Sammlung von strafrechtsgeschichtlichen Denkmalen hat sich in Niederösterreich Hans Liebl verdient ge macht." Hermann Steininger bemüht sich von volkskundlicher Seite um Rechtsbrauch und Rechtsarchäologie," in Oberösterreich sind dafür die Auf sätze von Günter Brachmann anzufüh ren," auch andere haben sich damit be schäftigt." Die Arbeitskraft und Aus dauer von Hermann Baltl hat aber hier zulande gefehlt. Dieser Rechtshistoriker hat 1949 sein Programm für die Samm lung von Rechtsaltertümern vorge stellt," 1957 konnte nach umfangreichen Erhebungen sein vorbildliches Buch über „Rechtsarchäologie des Landes Steiermark" erscheinen." Kein anderes Bundesland ist ihm gefolgt. Wäre es nicht auch Aufgabe der Rechtshistoriker an der Linzer Universität, sich dieser Frage zuzuwenden, die eine Verbindung zwischen dem allgemeinen Wissens stand des Juristen und der landeskundli chen Forschung darstellt? • Oberösterreichische Weistümer, I. Teil, heraus gegeben von Ignaz Nösslböck (Osterreichische Weistümer, 12. Band), Wien 1939, Nachdruck Graz - Köln 1960 (enthält das Mühlviertel); OÖ. Weistümer, II. Teil, herausgegeben von Herta Eberstaller, Fritz Eheim, Helmuth Feigl und Othmar Hageneder (Österr. Weistü mer 13), Graz - Köln 1956 (enthält das Traunviertel); OÖ. Weistümer, III. Teil, dieselben Her ausgeber (Österr. Weistümer 14), Graz - Köln 1958 (enthält das vordere und das hintere Haus ruckviertel sowie das Mondseeland); OÖ. Weistümer, IV. Teil, dieselben Herausgeber (Österr. Weistümer 15), Graz - Köln 1960 (ent hält das Innviertel, Nachträge sowie Ergänzun gen zu den Bänden 12 und 14); OÖ. Weistümer, V. Teil, Registerband, bearbeitet von Herta Ha geneder, Irmgard Loidolt und Helmuth Feigl (Österr. Weistümer 16), Wien 1978, mit einer Geschichte des Editionsunternehmens als Ein leitung. ' Hermann Baltl, Hans Liebl zum Gedächtnis, in: Österreichische Zeitschrift für Denkmal pflege 5, 1951, S. 128. Diese Denkmäler der österreichischen Strafrechtspflege waren dann Ausgangspunkt für das diesbezügliche Spezialmuseum in Pöggstall. ' Über Arbeiten von Hermann Steininger infor miert die von Werner Berthold und Waltraud Winkelbauer erstellte Bibliographie der Publi kationen des Vereins für Landeskunde von Nie derösterreich 1975-1989 (Jahrbuch für Landes kunde von Niederösterreich, N. F. 56), 1990, S. 197, eine Arbeit auch bei Hertha Wohlrab, Generalindex zu den Veröffentlichungen für Geschichte der Stadt Wien (früher AlterthumsVerein zu Wien), Wien 1978, S. 91, n. 2125. ' Gustav Brachmann schrieb mit Verbreitungs karten über den Strohwisch als „Hege-Schaub" (OÖ. Heimatblätter 16, 1962, S. 122-128), be sonders ist aber hier seine Übersicht über die „Markt-Freyung" zu nennen (ebd. 20, 1966, S. 3-62). Im Nachruf auf Gustav Brachmann (Jahrbuch des Oberösterreichischen Musealver eins 112/11, Linz 1967, S. 19 f.) sagt Josef Reitin ger, daß „eine umfassende Rechtsarchäologie des Landes Oberösterreich unter besonderer Berücksichtigung des Prangers und der Niede ren Gerichtsbarkeit" vor dem Tode Brachmanns „bereits knapp vor der Drucklegung" stand. ® Verschiedene Arbeiten sind in den Bibliogra phien zur oberösterreichischen Geschichte von Alfred Marks (1954-1965, 1972) und Johannes Wunschheim (1966-1975, 1980 und später) im Abschnitt „Recht und Gericht" zu finden. ' Hermann Baltl, Rechtsarchäologie in Öster reich, in: Die österreichische Furche, 5. Jg., 1949, Nr. 41 (Die Warte, S. if,). ® Hermann Baltl, Rechtsarchäologie des Landes Steiermark (Grazer Rechts- und Staatswissen schaftliche Studien, Bd. 1), Graz - Köln 1957.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2