OÖ. Heimatblätter 1994, 48. Jahrgang, Heft 2

1150 bis 1250, also im Rahmen der stärksten Binnenkolonisation."^^ Da nun die waldreiche und für eine Urbarmachung sicher nicht günshge Landschaft des Alpen vorlandes und des Idochgebirges kaum Vorteile gegenüber dem Mühlviertel auf weist, dürften die genannten Zeitangaben auch für unsere Gegend gültig sein. Weil die meisten Großhöfe in dieser Region wahrscheinlich um 1230 - ver mutlich jedenfalls noch zur Zeit der Babenberger - geteilt wurden und die Boden funde auf dem Rametstein noch älter sind, kann die burgähnliche Anlage doch ohne Zweifel nur der Sitz eines Freibauern gewesen sein, wie dies bei den benachbarten Anlagen auf dem Strafenberg, dem Herzogreither Felsen und bei anderen, noch nicht so genau untersuchten Stellen sicher auch zutrifft. In dem nördlich davon gele genen Gemeindegebiet von St. Leonhard gibt es ja außer den schon beschriebenen Sitzen noch eine größere Anzahl von - allerdings bisher ohne Funde zeitlich nicht einordnungsfähigen - ähnlichen Objekten. Und falls die geringe Menge der auf dem Rametstein gefundenen Keramikbruchstücke aus der Zeit bis zum Abkommen des Sitzes stammt, könnte er 1226 bei einem alles verheerenden Einfall der Böhmen in das Mühlviertel mit jenen anderen Wehrbauten, die ja vorwiegend aus Holz bestanden, zerstört worden sein.^^ Darauf deuten auch einige verbrannte, aufgequol lene Topfscherben hin, die durch die gewaltige Hitze eines Großbrandes so defor miert werden, während die in einem gewöhnlichen Herdfeuer gelegenen Stücke sich nur ziegelrot verfärben. Wäre die Rodung aber erst in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts erfolgt, dann müßte das Gebiet um den Rametstein bis dahin unbeanspruchtes Waldland im Besitz des Regensburger Klosters St. Emmeram gewesen sein, was aber nachträglich kaum eine so exakte Grenzziehung und Grundverteilung für die Neusiedler ermög licht hätte. Es sei denn, die gesamte Flur bis zur Waldaist würde vorher einem Frei bauern, der auf dem „Saurüßl" in Niederndorf saß, gehört haben, und erst im 13. Jahrhundert wäre dessen sehr großer Grundbesitz geteilt worden. Viel wahrscheinli cher ist es jedoch, daß das Freibauerngut Rametstein in dieser Zeit - nachdem der Sitz schon zerstört worden war und vielleicht kein Erbe Anspruch erhob - in die Untertänigkeit der Herrschaft Schwertberg geriet und anschließend infolge der Güterteilung weitere, bisher weniger gute Gründe gerodet werden mußten. So wird auch die Angabe in dem schon genannten Urbar aus der Zeit Ottokars II. (1251-1276), in welchem die dem Landesfürsten gehörenden zinspflichtigen Güter in der Nachbargemeinde St. Leonhard verzeichnet sind, „Item de novali quodam in Preteinsoede" als Neu- im Sinne von Zu-Rodung zu verstehen sein. Daß die Gründe damals schon zur Gänze vergeben waren, beweisen auch die (noch ungeteilten) Besitzungen der Freibauern, die in den Holzburgen auf dem Strafenberg (730 m See höhe) und auf dem Herzogreither Felsen (811 m Seehöhe) saßen, weil sie ursprüng lich - und noch bis in das vorige Jahrhundert - von diesen Höhen bis tief hinunter zum Stampfenbach reichten. " Hans Krawarik, Zur Siedlungsgenese im alpinen Raum (Das Beispiel des oberen Teichl- und Edlbach tales), in: Jahrbuch des OÖ. Musealvereins, Bd. 135, Linz 1990, S. 83ff. L. Mayböck, wie Anm. I, S. 142.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2