Konzentrationsfähigkeit und sogar von der Schnelligkeit des Abschreitens abhän gen. Ungeklärt ist vorläufig noch das Phänomen, daß man auch ehemalige Mauern wahrnimmt, die im Untergrund keinerlei sichtbare Spuren hinterließen, aber nach anderen Kriterien beweisbar sind. Vielleicht haben die ungeordneten (weil nicht ein heitlich genordeten) Steine den Boden darunter im Laufe der Zeit verändernd ,angesteckt' oder durch ihr Gewicht beeinflußt. Es wäre jedoch auch möglich, daß die ein stigen Gebäude die Strahlung aus dem Weltall abschirmten und dadurch das Gelände außerhalb des Grundrisses ein anderes elektrisches Feld besitzt." Schließlich wird das alles durch in zahlreichen Werken der einschlägigen Literatur vorgestellten Studien untermauert. So schreibt Jörg Furner in „Orte der Kraft - radiästhetische Untersuchungen an Kirchen und Kultstätten" (Innsbruck, Jän ner 1984, S. 53 und 54): „Untersuchungen von Elarvalik und De Boer haben gezeigt, daß Rutenreaküonen durch verschiedenste künstliche elektromagnetische Felder unterschiedlicher Frequenzen und Intensitäten angeregt bzw. ausgelöst werden kön nen. Andererseits wird ausdrücklich festgestellt, daß das Rutenphänomen nicht rein physikalisch erklärbar sei und daß man nicht auf Grund der durch künstliche Felder erzeugbaren Rutenausschläge schließen könne, daß alle radiästhetischen Reaktionen durch elektromagnetische Schwingungen hervorgerufen werden. König stellt auf Grund eigener Untersuchungen und Literaturstudien zusammenfassend zum Wün schelrutenproblem fest, daß auch beim derzeitigen Wissensstand, bei Wahrung eines objektiven und neutralen Standpunktes, das Wünschelrutenphänomen nicht mehr als Phantasterei abgetan werden kann, obwohl es andererseits überhaupt noch nicht geklärt ist." Weiter heißt es in der vorhin genannten Broschüre: „Bei der Suche mit der Wünschelrute nach solchen ,Burgen' fiel mir bald auf, daß der dazugehörende Grundbesitz größtenteils von einer sogenannten ,nassen Grenze' umfangen war, d. h. der Grenzverlauf hielt sich bis zu höher gelegenem Gelände immer an Bäche, Rinnsale, Täler und Gräben. Da sich das bei den Nachbarn weithin lückenlos wie derholte, mußte es sich um die Landaufteilung der ersten Besiedlungszeit handeln. Eine derartige Parzellierung eines größeren Gebietes konnte ja nur erfolgen, wenn die Gegend nicht etwa schon vorher durch die Inbesitznahme von ausgesucht gün stigen Böden zerstückelt worden war. Für viele der später aufgezählten Objekte konnte angenommen werden, daß der ursprüngliche Grundbesitz (jeweils annähernd) mindestens 90 Joch, mehrfach aber 120 oder 150, vereinzelt sogar 180 Joch (in einem Fall 210 Joch) umfaßte, wobei die miteinbezogenen Bodenflächen kleinerer Besitzungen wohl vorwiegend spätere Abtrennungen sind. Die meisten dieser Großgüter wurden ja schon gegen Ende des Hochmittelalters geteilt, und noch im 16. Jahrhundert gab es Absplitterungen klein ster Liegenschaften." Soweit der Auszug aus der vorhin genannten Broschüre. (Alle hier gemachten diesbezüglichen Beobachtungen können selbstverständlich nicht als wissenschaftlich fundiert gelten, sollen aber doch erwähnt werden, um fachge schulte Forscher zu einer Klärung anzuregen.)
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