sechs Briefe A. Bruckners an den Dirigenten Felix zip" schließt er mit einer Betrachtung über „das Mottl vorstellen, die die Musiksammlung der sittlich verstandene Eigeninteresse", was mitten Österreichischen Nationalbibliothek erst 1991 er- ins Leben hineinführt. worben hat, Josef Demmelbauer Karl Mitterschiffthaler Die personale Struktur des gesellschaftlichen Le bens. Festschrift für Anton Rauscher. Herausge geben von Norbert Glatzel und Eugen Klein dienst. Berlin: Verlag Duncker b Humhloi, 1993 . 687 Seiten, DM 148,- / S 1.155,-. ISBN 3-428-07765-2 Der mit dieser Festschrift anläßlich seines 65. Geburtstages Geehrte ist Jesuit und Professor für Christliche Gesellschaftslehre an der Theologi schen Fakultät der Universität Augsburg sowie Direktor der Katholischen Sozialwissenschaft lichen Zentralstelle Mönchengladbach. Sein Hauptarbeitsfeld ist die christliche Gesellschafts lehre. Seine Doktorarbeit galt dem Thema „Subsidiarität und berufsständische Ordnung in ,Quadragesimo anno'". Folgerichtig ist einer von sie ben Teilen mit insgesamt 38 Beiträgen der „Subsidiarität als Ordnungsprinzip" (S. 151-259) gewid met. Die Beiträge dieses - des dritten - Teiles der Festschrift sind derzeit hochaktuell, bekennt sich doch die EU seit Maasbicht in Artikel 3 b des ge änderten EG-Vertrages ausdrücklich zur Subsidiarität, somit zu einem „Europa der Regionen", das Landeshauptman Dr. Ratzenböck stets gefordert hatte. Lechelers „Beiträge der christlichen Sozial lehre zur Europäischen Union. Möglichkeiten und Grenzen" sind angesichts des EU-Beitritts Öster reichs derzeit besonders lesenswert. Im „Jahr der Familie" 1994 muß vermerkt werden, daß drei Bei träge zusammengefaßt sind in Teil II, „Familie und Familienlastenausgleich". Teil I, „Personalität und Menschenwürde", enthält sechs Beiträge, darunter den des Wieners Alfred Klose über „Menschen würde und politische Kultur". Den letzten Teil er öffnet der Vorsitzende der Deutschen Bischofs konferenz, der Mainzer Bischof Karl Lehmann, mit dem Versuch einer Antwort auf den „Fundamentalismus als Herausforderung". Woher dieser Begriff kommt, ist auf Seite 586 ff. nachzulesen. Abgeschlossen wird die imponierende Festschrift, von der leider die meisten Beiträge und ihre Auto ren nicht einmal genannt werden können, durch einen Österreicher, nämlich Rudolf Weiler. Seinen Beitrag „Interessenkalkül und moralisches PrinDetlef Merten (Hrsg.): Die Subsidiarität Europas. Schriften zum Europäischen Recht, Bd. 16. 149 Seiten, S 375,-. Helmut Lecheler: Das Subsidiaritätsprinzlp. Strukturprinzip einer europäischen Union. Soziale Orientierung, Veröffentlichungen der Wissenschaftlichen Kommission bei der Katholi schen Sozialwissenschaftlichen Zentralstelle Mönchengladbach, Bd. 8. 159 Seiten, S 375,-. Jeweils Berlin: Duncker & Humhlot, 1993. Der immer wieder in das hochgelegene Stadl-Kicking, Teil des Donaumarktes Engelhartszell, zurückkehrende Johannes Schasching, Theo loge von Rang, spricht in seinem Kommentar zur Enzyklika „Centesimus annus" von Johannes Paul II. von einer „gestuften Solidarität". Damit ist das in der katholischen Soziallehre verankerte Subsidiaritätsprinzip angesprochen. Wenn es auch primär aus seiner klassischen Formulierung in Art. 79 der Enzyklika „Quadragesimo anno" von Papst Pius XI. bekannt ist, wonach das, was die kleineren Gemeinwesen leisten können, nicht von den größeren beansprucht werden dürfe, so „formuliert es auch dort nichts anderes als ein all gemeines Klugheitsprinzip, das sich an die Ver nunft wendet ..., das sich der Sache nach in der Bibel, bei Thomas von Aquin, Montesquieu, A. de Tocqueville, Abraham Lincoln, C. v. Rotteck, W. E. v. Ketteier und anderen findet", neuestens in Art. 3 b des EG-Vertrages. Nach seinem Abs. 2 wird die europäische Gemeinschaft in den Berei chen, die nicht in ihre ausschließliche Zuständig keit fallen, „nach dem Subsidiaritätsprinzip nur tätig, sofern und soweit die Ziele der in Betracht gezogenen Maßnahmen auf der Ebene der Mit gliedsstaaten nicht ausreichend erreicht werden können und daher wegen ihres Umfanges oder ih rer Wirkungen besser auf Gemeinschaftsebene er reicht werden können". Zusammen mit der neuen Tendenz zu einem „Europa der Regionen" läßt das Subsidiaritätsprinzip trotz seines weiten Begriffs feldes hoffen, daß das Eigenleben der Mitglieds staaten und ihrer Glieder nicht von der gefürchte ten zentralen Bürokratie in Brüssel erdrückt wer den wird.
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