OÖ. Heimatblätter 1993, 47. Jahrgang, Heft 4

Am II. März 1810 konnte Franz J. Freindaller sein Handbuch dem Statthal ter, Grafen von Saurau, in Linz übergeben.^^ Das unter schwierigen äußeren Umständen, aber dennoch mit Sorgfalt und Verantwortlichkeit verfaßte Handbuch mußte noch der erzbischöflichen Zensur vor gelegt werden, nachdem es am 20. März 1810 der Regierung überreicht worden war.^^ Es scheint, als hätte Freindaller geahnt, daß seinem Handbuch nicht jener Stellenwert widerfahren würde, der ihm im Jahre 1808 von oberster Stelle verspro chen worden war. Möglicherweise dies erwartend, bat Franz J. Freindaller, nachdem das Handbuch dem Hofe übergeben worden war, seinen Prälaten, nach Wien reisen zu dürfen, um seiner „Kränklichkeit" wegen berühmte Ärzte zu konsultieren und, so fügte er seinem Bittschreiben bei, „unter einem könnte ich sodann Vorsehung thun, daß meine Schrift eher zum Drucke komme'V^ „Ich verlangte, nach Wien reisen zu dürfen, um über meinen Zustand berühmte Ärzte zu befragen. Mein Herr Prälat verweigerte eben die Erlaubnis", bemerkt Freindaller in einem Brief an Alois Sandbichler an.^" 1811 erfolgte die Stellungnahme des Wiener Erzbischofs Hohenwart. „Erst nach einem Jahre gab Hohenwart sein Gutachten dahin ab, es sei ein gutes Controversbuch und immerhin sehr nützlich, im Grunde aber doch überflüs sig, da die hier behandelte Materie jeder Seelsorger innehaben müsse; dann sei es auch für den confessionellen Frieden nachtheilig, denn es rufe sicher Gegenschriften hervor; im Grunde sei dies immer eine missliche Sache und die Regierung solle hiebei nicht öffentlich erscheinen, damit die Sache blos als eine rein geistliche angese hen werde; daran reihten sich einige unbedeutende Ausstellungen. Demgemäss lautete auch der Bescheid, Seine Majestät habe zwar mit Wohlgefallen den reinen Eifer und die viele Einsicht des Verfassers aus diesem Werke ersehen, finden jedoch es zu einem gesetzlich vorzuschreibenden Leitfaden nicht geeignet; es müsse daher dem Verfasser überlassen werden, dieses sein Werk, jedoch mit Hinweglassung der Zueignungsschrift und alles dessen, was auf den erhaltenen Auftrag Bezug habe, als ein nützliches Handbuch für seine Amtsbrüder in Druck legen zu lassen und sich an die Diözesanbischöfe um die Anempfehlung desselben an den Glems zu wen den."^' Prälat Michael Ziegler war vornehm und verständig genug, um Franz J. Freindaller in einem entsprechend verfaßten Schreiben das kaiserliche Dekret zum Handbuch mit Erinnerungen der Sachverständigen (Erzbischof und Theologen von Wien) so zu unterbreiten, daß die Enttäuschung des Verfassers nicht allzu bitter aus- " Gaisberger (wie Anm. 12), S. 23. " E. Mühlbacher, Die literarischen Leistungen des Stiftes St. Florian, Innsbruck 1905, S. 126. " StAF, Briefe Franz J. Freindallers an Michael Ziegler, 2. Mai 1810. SLA, H. 140, Briefe Franz Joseph Freindallers an Alois Sandbichler, 9. Mai 1810. Mühlbacher (wie Anm. 22), S. 126.

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