OÖ. Heimatblätter 1993, 47. Jahrgang, Heft 4

halb so ausführlich auf diese Dinge eingegangen, weil sie auch hygienische Vor schriften enthalten. So wird angeordnet, daß die Knaben alle vier Wochen „ins pad zu schickhen" seien und daß sich der Bader regelmäßig von der leiblichen Wohlfahrt der Zöglinge zu überzeugen und sie im Bedarfsfalle, eventuell unter Beiziehung eines Arztes, zu behandeln habe. Unter den Anweisungen an den Ökonomen ist die Verpflegung der Schüler angeführt: Sommer und Winter soll das Mittagessen um 10 und das Abendessen um 5 Uhr stattfinden, wobei beim Frühmahl fünf gut bereitete Speisen in genügen der Menge und abends vier gereicht werden sollten. Dazu „gueten viertigen (vorjäh rigen) oder heurigen Wein, 1 Kandl um 4 Kreutzer, am Morgen eine guete Frühsup pen, am Sonntag dazu eine Semmel und dazu genug rockhen prot". Es sollten auch nicht mehr als elf Knaben an einen Tisch gesetzt werden. 1582 bittet Dr. Maithias Anomäus um Aufnahme als Medicus der Stände. Der Bescheid der Landstände: Er muß sich bis zum nächsten Landtag gedulden, er soll nur weiter seine ärztliche Kunst ausüben. Inzwischen bekommt er eine „Ergetzlichkeit" von 100 fl. 1583 wird er in den Dienst der Landstände aufgenommen und erhält eine Besoldung von 200 fl., „er möge sich aber beim Schulwesen oder wo sonst nötig gebrauchen lassen". Dr. Anomäus besitzt ein Haus, heute Domgasse 12. 1588 wird Dr. Leonhard Rauwolf ah Arzt der Stände angenommen mit einem Salär von 400 fl. pro Jahr. Er kommt aus Augsburg, wo er schon früher „gewissen Differenzen mit einem Hohen Rat" durch eine Reise nach Mesopotamien ausgewi chen ist. Rauwolf war zu dieser Zeit schon ein berühmter Botaniker. Ein von ihm angelegtes Herbarium, das allgemein bewundert wurde, war in der landständischen Bibliothek vorhanden und ist ebenso wie seine den Landständen übergebene Biblio thek beim großen Brand von Linz im Jahre 1800 mit dieser landständischen Bibliothek verbrannt. Die beiden Herren Rauwolf und Anomäus, der Schwabe und der Sachse, scheinen sich ein wenig in der Wolle gehabt zu haben, wozu der erwiesene streitbare Charakter der beiden nicht wenig beigetragen haben mag. 1592 rügen jedenfalls die Landstände, daß die beiden ihren Verpflichtungen, Pferd und Wagen zu halten, nicht nachgekommen seien, so daß man erst lange und mit großen Kosten suchen müsse, ein Gefährt aufzutreiben. Auch sollten sie, wenn sie an einem Krankenbett zusam menkämen, sich nicht zanken und beschimpfen, sondern beraten. Dr. Leonhard Rauwolf verläßt schließlich unter fortlaufenden Querelen die Stadt und geht öljährig (damals bereits ein hohes Alter) in Begleitung eines Grafen Starhemberg zur kai serlichen Armee nach Ungarn, wo er 1596 im Lager zu Weizen (Vac) stirbt. 1597 wird Rektor Johannes Memhart entlassen und das Rektorat der Land schaftsschule wird Dr. Anomäus angetragen. Für die Arbeit an der Schule soll er zu seinen 300 fl. als Landschaftsmedicus noch 400 fl. bekommen (Dr. Anomäus fordert allerdings 600 fl.). Die Landstände verlangen, daß er seine ärztliche Tätigkeit wegen der Infektionsgefahr aufgeben soll. An seiner Stelle muß ein anderer Medicus der Stände bestellt werden.

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