Rezept von seiner Hand, das für eine Gräfin Starhemberg ausgestellt worden ist und bei dem es sich um ein Stärkungsmittel handelt, ist noch erhalten. 1579 teilen ihm die Stände mit, daß sie in Hinkunft keine landständischen Physici mehr besolden wollen, doch wird ihm, ebenso wie seinem Kollegen Dr. Mat thäus Säbisch eine Provision von 100 fl. pro Jahr bewilligt. Eine Pension in gleicher Höhe erhält Dr. Stobius. Die Landstände haben sich an diesen Beschluß nicht lange gehalten, denn Dr. Säbisch erscheint bald darauf wieder auf der Besoldungsliste. Dr. Fridericus Lagus ist am 15. Oktober 1593 in Linz verstorben. Der Jungge selle vermacht in seinem Testament 1.000 fl. für eine Stiftung für arme Knaben aus Creuzburg, wobei Nachkommen der Familien Hase und Breitkopf bevorzugt wer den sollen. Alle seine Bücher aber hinterließ er seinem Vetter Johannes Lagus, dem er das Medizinstudium ermöglicht hatte. Wir fragen uns, wie lange wohl die Erben auf die Exekution des Testamentes warten mußten: Der damalige Landeshauptmann Johann Löbl auf Greinburg sperrte nämlich die Verlassenschaft, weil sich die Landeshauptmannschaft in ihren Rechten verletzt fühlte! Als Nachfolger des Basilius Khunegger am Rektorat der Landschaftsschule kam 1577 aus Straßburg Mag. Johannes Memhart, der sich zunächst intensiv mit der Organisation der Schule befaßte und neue Statuten entwarf, wobei ihm seine Lehrer und Freunde Rektor Johannes Stosius von Straßburg und Melchior Junius mit Rat und Tat zur Seite standen. Als Vorbild dienten die Schulordnungen von Straßburg und Lauingen. Die erste lateinische Schulordnung, die Memhart verfaßte, enthielt zwölf Artikel. Nach Gutheißung durch den Straßburger Rektor erließen die Landstände eine ganze Reihe von Instruktionen an Inspektoren, Visitatoren, an den Ökonomen Balthasar Wolff und gleich drei an den Rektor Johannes Memhart. Hier wird des-
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