OÖ. Heimatblätter 1993, 47. Jahrgang, Heft 4

Beim „Windfütlern" wurden Opfergahen wie Werg, Mehl oder Glasscherben in die Öffnung des Steines gegeben, um den Wind zu beruhigen oder zu verlet zen (Nr. 6). Foto: .W Sighart wendet. Der Wind sollte sich an den Glasscherben verletzen, wenn er, sein Futter suchend, durch die Öffnung in der Gattersäule stob. Franz Dickinger^ beschreibt eine wei tere Verwendung der Gattersteine: Wurde im Bereich einer Grundherr schaft, die meist nur die niedere Ge richtsbarkeit hatte, ein Schwerverbre cher inhaftiert, so mußte der Malefiziant nach drei Tagen dem zuständigen Land richter übergeben werden. Diese Uber gabe erfolgte nach vorheriger Verständi gung an der Herrschaftsgrenze. Er wurde bei der Übergabestelle an den Gatterstein gebunden, wobei das vor handene Loch benützt wurde. War zur Übernahme niemand erschienen, so wurde dreimal der Name des zuständi gen Landrichters gerufen. Kam noch im mer niemand, so wurde der Angebun dene sich selbst überlassen. Neben diesen belegten Sagen und Bräuchen sind im Volksmund noch im mer Erzählungen lebendig, die in das Reich der Phantasie einzuordnen sind. So wird erzählt, die Franzosen hätten die Löcher in die Steine geschlagen, um durch den Stein geschützt auf den Feind schießen zu können. Ebenso wird immer wieder berichtet, daß die Öffnung im Stein zum Durchstecken einer Absperr stange gedient hätte, obwohl die Öff nungen aller Steine längs des Weges weisen und auf der anderen Wegseite kein Lochstein auffindbar ist. Mit dieser Arbeit, die auf das Ge meindegebiet von Buchenau beschränkt ist, soll das Interesse von Heimatfor schern angrenzender Gemeinden ge weckt werden, mit dem Ziel, eine umfas sende Katalogisierung der noch vorhan denen Gattersteine des Mühlviertler Raumes zu ermöglichen. ^ Franz Dickinger, Gattersteine im Landgericht Hall. In: OÖ. Heimatblätter, 33. Jg., H. 1/2,1979, S. 98 f.

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