Bezeichneter Gatterstein GPV 12/GG 31 im Koglerauer Wald (Nr. 22). Die Bezeichnung der Steine erfolgte im fahr 1785 hei der Bildung von Katastralgemeinden auf Grund der bestehenden Pfarrspren gel. Vorwiegend an jenen Punkten, an denen mehrere Grundgrenzen zusammentref fen, wenn eine Straße oder ein Weg die Grenze quert, oder am Anfang oder Ende von Hohlwegen wurden Gatter steine aufgestellt. In der Franziszeischen Katastermappe sind unzählige Zäune eingezeichnet, die auch die Wege und Zufahrten queren. An diesen Stellen standen oder stehen noch heute die Gat tersäulen. Neben ihnen war ein bewegli ches Tor, eben das Gatter, welches den Steinen den Namen gab, befestigt. Die Gattervorrichtung bestand vermutlich aus einem neben dem Stein in den Bo den gerammten Holzpfahl, an dem das Gatter befeshgt war. Der Holzpfahl drehte sich in einem im Boden eingegra benen flachen Stein mit einer Vertiefung, im Volksmund „Gründl" genannt. Am oberen Ende war der Pfahl mit einem Seil oder ähnlichem am Lochstein befe stigt. Ein kleinerer Stein ohne Loch be grenzte auf der anderen Wegseite die Durchfahrt. Die oft vertretene Meinung, daß Gattersteine zum Durchstecken einer Die Gattersteine innerhalb des Gemeindegebietes von Puchenau stehen vorwiegend am Beginn oder am Ende von Hohlwegen, wie dieser Lochstein im Reinprechtenwald (Nr. 7). Foto: .W Sighart Absperrung quer über den Weg dienten, ist nicht richtig. Die Richtung der Boh rung im Stein verläuft immer längs des Weges, und auf der anderen Wegseite ist kein Lochstein, sondern nur ein meist kleinerer Stein ohne Bohrung zu finden. An der Gemeindegrenze zu Gramastetten sind im Koglerauer Wald die beiden Steine, wenn auch fast gänzlich im Waldboden versunken, an ihrem ur sprünglichen Aufstellungsort erhalten geblieben. Direkt vor dem Haus stehende Gat tersteine mit meist beträchtlicher Größe werden auch als „Hausgattern" bezeich net. Diese Steine sind die letzten Reste der einstigen Hofumfriedungen mit ei-
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