OÖ. Heimatblätter 1993, 47. Jahrgang, Heft 4

Auch die Forscher, die sich mit den Anfängen des Ortes befaßt haben, gehen davon aus, daß Wolfgang nicht der erste Siedler war, der hier wohnte. So meint Friedrich Barth, Mondsee habe schon bald nach der Schenkung eine Mönchszelle errichtet, aus der sich eine größere Siedlung entwickelte und die schon bald als der Sitz einer Forstverwaltung aufscheint.^^ Ähnliches kann man bei Zibermayr vermu ten, der erwägt, Wolfgang sei vermutlich in wirtschaftlichen Angelegenheiten hie hergekommen, da die Örtlichkeit schon bald als Sitz einer Forstverwaltung auf scheint und „nur dieser Flecken an jener Stelle zu einem größeren Siedelplatz erwuchs".^® Daß der Wolfgangsee im 9. Jahrhundert keine unzugängliche Wildnis mehr war, sondern ein für die Wirtschaft der Grundherren bedeutsames Gebiet, geht auch aus den Grenzregulierungen jener Zeit hervor. Im Jahr 843 trafen hier der Erzbischof von Salzburg und ein Abgesandter des Bischofs von Regensburg ein, an den, wie wir gehört haben, das Kloster Mondsee inzwischen gefallen war, um die Streitigkei ten über die Grenzen endgültig zu bereinigen. An dem Ortsaugenschein nahmen viele andere vornehme Männer teil, vor allem solche, auf deren Ortskundigkeit mehrmals hingewiesen wird.®' Dabei ging es weniger um Grundbesitz als um die Fischerei- und Jagdrechte,und die Urkunde von 843 ist keineswegs das einzige Schriftstück aus dieser frühen Zeit, das sich damit auseinandersetzt, wer diese Befugnisse am Abersee ausüben darf, bereits in den Breves Notitiae und der Notitia Arnonis ist davon die Rede. Auffallend oft werden Jagd und Fischerei am Abersee zwischen geistlichen Institutionen aufgeteilt, zumeist stehen der See und die damit verbundenen Rechte nicht einem einzigen Besitzer, sondern mehreren zu. Von kei nem anderen stehenden Gewässer unseres Gebietes sind aus der frühen Zeit derar tig komplizierte Rechtsverhältnisse überliefert, die von derartig rege geführten Grenzdiskussionen begleitet waren, und dies mag es wohl ausschließen, daß es sich damals um ein menschenleeres Gebiet von undurchdringlicher Wildheit handelte. Im übrigen scheint es bemerkenswert, daß etwa Heinz Dopsch davon spricht, daß Elsenwang bei Hof im 8. Jahrhundert „am wichtigen Verkehrsweg ins Salzkammer gut und nach Hallstatt lag"."® Diese wichtige Straße muß naturgemäß unseren See berührt haben, was ebenfalls der Annahme einer unberührten Gegend widerspricht. Es kann aber noch eine andere, sehr erwägenswerte Überlegung angestellt werden, die mangels ausreichender archäologischer Absicherung hier als Theorie vorgeführt sei, daß nämlich in St. Wolfgang schon lange vor dem heiligen Wolfgang eine Mönchsniederlassung bestand: In der Notitia Arnonis, dem berühmten Güterverzeichnis der Salzburger " Barth, S. 39. Zibermayr, S. 14. Salzburger Urkundenbuch, I. Bd., S. 907 (wiedergegeben bei Ziller, Beilage 1 c). Heinz Dopsch, Streitbare Nachbarn, zur Entwicklung der Landesgrenze zwischen Oberösterreich und Salzburg, in; Oberösterreich, Kulturzeitschrift, Heft 4, 1982, S. 15. Dopsch, S. 1022.

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