OÖ. Heimatblätter 1993, 47. Jahrgang, Heft 2

delt gerade so, als müßten Mensch und Stein ein altes Geheimnis behüten. Es wäre auch denkbar, daß für den nächtlichen Abtransport des Baumateri als ein ökonomisch betroffener Bauer verantwortlich war, der seine leicht zu bewirtschaftende Wiese retten wollte und den Bauplatz unter Mithilfe imagi närer Engel an den Steilabfall der Salz achterrasse verlegte. Er könnte zur Er richtung eines „Sühnekreuzes" verurteilt worden sein, als man ihm hinter die Schliche kam. „Am Jüngsten Tag wirds offenbar ..." steht unweit dieses Ortes auf einer Kreuzsäule geschrieben. Ein weiteres Steinkreuz befindet sich in Schardenherg. Aus dieser Gemeinde war bisher das „Kreuz bei der Linden" in Engelhaming bekannt.^ Durch die freundliche Mitteilung Iderrn fiubers erfuhr ich von einem Ver wendungszweck, der mir bisher neu war. Das von seiner Beschaffenheit und Formgebung sicherlich alte Steinkreuz dient als religiöser Trittstein, sozusagen als fiaussegen. Das neuzeitliche Steinkreuz von Wippenham dient der Erinnerung an ei nen geliebten Menschen. Durch seine Verpflanzung vom Friedhof in einen Wald wird es zum Flurdenkmal und hat die Erfordernisse zur Dokumentation er worben. Die Verwitterung wird die In schrift im Laufe der Jahre löschen, wir wissen dann aber um seine einstige Be deutung. Ein Wissen, das wir bei vielen Steinkreuzen schmerzlich vermissen müssen. Bei der folgenden Beschreibung der drei Steinkreuze bediene ich mich jener Form, die Ada Paul in der bereits zitier ten Erfassung 1979 vorgegeben hat: a) Standort; die hier angeführten Zahlen - z. B. ÖK 64, 126/18 - besagen: Standort des Objektes in der Österrei chischen Karte 1:50.000, Blatt 64, 126 mm östlich vom linken und 18 mm südlich vom oberen Kartenrand. b) Form des Steins c) Name oder Bedeutung d) Werkstoff und Maße e) Literatur bzw. Hinweise f) Allfällige Legenden und Sagen > "f . ---ii Steinkreuz St. Radegund. Foto: Ziedek ^ Ernst Burgstaller: Zwei Steinkreuze im unteren Innviertel. In: OÖ. Heimatblätter, 3. Jg. (1949), S. 262 f., Abb. 2.

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