OÖ. Heimatblätter 1993, 47. Jahrgang, Heft 2

schlössen Einhalt geboten werden, darf das Prinzip der Ordnung nicht länger dis kreditiert, mies gemacht werden. Dazu braucht es auch die allgemeine Überzeugung von der Sinnhaftigkeit der Rechtsordnung, die von der Flut der Gesetze in Frage gestellt wird. Läßt sich die Hoffnung Schillers bei Anbruch des neuen Jahrhunderts je verwirklichen, daß die Menschen „frei durch Vernunft, stark durch Gesetze (wer den)"? Gertrud Fussenegger scheint es zumindest für möglich zu halten und sieht in der durch Gesetzlichkeit gebundenen Staatsmacht nicht - wie die 68er um Herbert Marcuse - ein Instrument der „Repression", sondern ein durch Vernunft und Vorher sehbarkeit kontrolliertes System, durch das die Rechte der einzelnen mit dem „allge meinen Besten" - so die Sprache des auf Maria Theresia zurückgehenden ABGB - zur annähernden Übereinstimmung gebracht werden können. So wie es ihrem verstorbenen Mann, dem Bildhauer Alois Dorn, insbeson dere in seinen Reliefs darum ging, die innere Ordnung der Dinge als Gegenstück zu Willkür und Chaos transparent zu machen, so sucht sie in ihrer Kunst „Ordnungen, die der Mensch selbst setzt", sichtbar zu machen. So hat sie in einem Beitrag zum Thema Osterreich im Sammelband „Glückliches Österreich" (Residenz-Verlag 1978) den Begriff des Rechtsstaates durch Vergleich und Bild so anschaulich gemacht, daß er jedermann - er braucht nicht Jurist zu sein - einleuchtet und Wert gewinnt: Die notwendige Staatsmacht hat sich, wie gesagt, durch Gesetzlichkeit auszuweisen und wird somit berechenbar. „Ratio, lex und ordo" geben hiefür das Fundament. Die Berührung mit der „Ordnung" Hofmannsthals, wie sie zu zeigen versucht wurde, ist unverkennbar.

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