eine gesonderte Abrechnung geführt werden, weil diese in der russischen Besat zungszone lagen. Straßeninstandsetzungen bzw. Regulierungen des Kühbachs durfte Lugstein aus den Erträgnissen bezahlen und für den Fall, daß diese nicht aus reichten, um eine ERP-Subvention ansuchen.®" Da das bischöfliche Palais in Linz nach Kriegsende dringend nötiger Repara turen bedurfte, beantragte Lugstein 1951 beim Bundesministerium für Finanzen aus den Erträgnissen der bischöflichen Forstgüter zinsenfreie Darlehen in der Höhe von S 80.000,-. Das Ministerium riet ihm jedoch, die gänzlich veraltete Landwirtschaft mit Krediten aus den Ertragsüberschüssen der Forstwirtschaft zu modernisieren, um deren Rentabilität zu erhöhen. Damals suchte Lugstein beim Ministerium auch um eine Entschädigung für seine persönliche Arbeit an. Eine solche wurde ihm in der Höhe von S 1.000,- monatlich aus den Einkommen der von ihm verwalteten Güter genehmigt.®® Ende Jänner 1952 wurde Lugstein sämtlicher Verwaltungsvollmachten ent bunden und eingeladen, die Verwaltung aller Liegenschaften an das Bistum Linz als Fruchtgenußberechtigten zu übergeben und über die Verwaltungsübergabe und seine Entlastung durch das Bistum Linz dem Bundesministerium für Finanzen zu berichten.®^ 1963 fiel das Eigentum der Dotationsgüter von Garsten aufgrund der inzwi schen erlassenen Rückstellungsgesetze an den Bischof zurück.®® Dieser übertrug die Verwaltung der Güter der Diözesanfinanzkammer. Der Meierhof in Garsten (Wirt schaftsgebäude und Landwirtschaft), der nach dem Krieg wieder in Eigenregie bewirtschaftet worden war, ist seit 1962 verpachtet, ebenso die Schottergrube. Der Meierhof in Gleink wurde dem Bischof nicht mehr zurückerstattet; er erhielt hierfür nur eine geringe Entschädigung.®" Zusammenfassung Diese Abhandlung hat gezeigt, welche Fülle von Arbeit mit der Verwaltung der bischöflichen Dotationsgüter, die Josef Lugstein neben seiner eigentlichen Auf gabe als Kanzleidirektor des bischöflichen Ordinariates bzw. als Generalvikar zu lei sten hatte, verbunden war. Besonders in der Kriegs- und unmittelbaren Nachkriegs zeit war seine Administration mit zahlreichen unangenehmen Rechtsfällen belastet. Er versuchte stets verantwortlich zu handeln, was ihm aber viel Zeit und Kraft ko stete. Hier mag auch eine Ursache für seinen frühen Tod am 23. August 1953 liegen. Brief des Bundesministerium für Finanzen (Bundesminister Dr. Gleich) an Lugstein (Wien, 22. Sep tember 1951), wie Anm. 48; ebd., Brief des Bundesministeriums für Finanzen an Bischof Fließer (Wien, 22. September 1951). Brief des Bundesministeriums für Finanzen (Bundesminister Dr. Gleich) an Lugstein (Wien 22. Sep tember 1951), wie Anm. 48. " Ebd., Durchschlag eines Briefes Lugsteins an den Landwirtschaftlichen Treuhandverband, OÖ. Land wirtschaftskammer (Linz, 14. Dezember 1951); Brief des Bundesministeriums für Finanzen an Lug stein (Wien, 31. Jänner 1952). " Vgl. Anm. 49. Dankenswerte Mitteilung von Direktor Dr. Josef Wöckinger (Linz).
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